Die IHK Schleswig-Holstein weist auf fünf Einzelinitiativen der Weiterbildung hin, die mit dem Konjunkturpaket II der Bunderegierung verbunden werden können: Zuschüsse für die Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit 2009/2010, Zuschüsse für die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern 2009/2010, die Kostenübernahme der Umschulungen in Alten- und Krankenpflegeberufen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmern, deren Ausbildung länger als vier Jahre zurückliegt und die Bezuschussung von Modernisierungsmaßnahmen der Bildungsinfrastruktur.