Transfergesellschaften und Personalentwicklung

Im- und Outplacement, Transfergesellschaften werden in den nächsten Monaten im Mittelpunkt personalpolitischer Strategien stehen. Dabei sind besonders auch Transfergesellschaften umstritten.

In den nächsten Monaten werden Instrumente der Personalpolitik und der Personalentwicklung interessant, die kurz- und mittelfristig Arbeitslosigkeit vermeiden sollen. Dazu gehören Methoden des Im- und Outplacement und Transfergesellschaften. Aber gerade auch Transfergesellschaften genießen nicht immer den besten Ruf.

So titelte die FAZ am 10.5.2009 in Bezug auf die Mitarbeiter in Transfergesellschaften: "Parkplatz für die Mitarbeiter".

Sozialplanmaßnahmen und Transfergesellschaften
Ist der größte Teil einer Belegschaft von Kündigung und Arbeitslosigkeit bedroht, werden häufig Sozialpläne zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat ausgehandelt. Dabei macht es auch Sinn, Leistungen mit auszuhandeln, die von der Bundesagentur für Arbeit mit finanziert werden können:

  • Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsnehmer
  • Maßnahmen, die gezielte Hilfe bei der Bewerbung und Stellensuche durch ein Bewerbungs- oder Orientierungsseminar bieten
  • Outplacementberatung
  • Kurzqualifizierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung
  • Praktika
  • Fortsetzung der Ausbildung für Auszubildende
  • Existenzgründerseminare

Die Funktion der Transfergesellschaften
Eine der Hauptaufgaben einer Transfergesellschaft ist es, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Die von Transfergesellschaften übernommenen Mitarbeiter bekommen maximal einen Vertrag von 12 Monaten, in dem – wie oben beschrieben – Maßnahmen der Weiterbildung und Personalentwicklung und der Integration in den Arbeitsmarkt vereinbart werden. Häufig werden diese Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit mit Kurzarbeit Null gemeldet und Transfer-Kurzarbeitergeld beantragt. Die Summe entspricht dem Arbeitslosengeld I, also zwischen 60% und 67% des Nettoentgeltes.

Die Kritik an den Transfergesellschaften 
Die Kritik entzündet sich vorrangig an den Punkten, dass lediglich die Bezugsdauer des ALG I verlängert wird, aber nicht vor Dauerarbeitslosigkeit geschützt wird und dass die Maßnahmen der Transfergesellschaften wie Im- und Outplacement und Qualifizierung nicht immer optimal sind.

Dieser Kritik kann durchaus berechtigt sein, wenn standardisierte Abfolgen wie Bewerbungstraining und einfache Teile des Office-Paketes alleinige Inhalte der Transferbemühungen darstellen. Individuell ausgerichtete Personalentwicklung und Kompetenzaktivierung verlangen aber auch Einfallsreichtum bei der Qualifizierung und den Integrationsbemühungen.