Personalentwicklung statt und während der Kurzarbeit

Es gibt verschiedene öffentlich geförderte Formen, die Qualifikation der Mitarbeiter auch in Krisenzeiten zu unterstützen. Das Programm WeGebAU ist besonders für gering qualifizierte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte ältere Arbeitnehmer geeignet; ab dem 01.01.2009 ist aber auch eine individuelle Qualifizierung während der Kurzarbeit möglich.

Personalentwicklung und Weiterbildung statt Kurzarbeit oder individuelle Qualifizierung während der Kurzarbeit. Den Unternehmen stehen verschiedene Formen öffentlicher Förderung zur Verfügung, um die Qualifikation der Mitarbeiter in Zeiten schlechter Auslastung den zukünftigen Erfordernissen anzupassen.

Aus dem breiten Spektrum öffentlicher Kommunal-, Landes- oder Bundesfinanzierung seien zwei Programme herausgegriffen.

Weiterbilden statt Kurzarbeit (WeGebAU)

Mit dem seit einigen Jahren existierendem Programm WeGebAU können Unternehmen Zeiten geringer Auslastung für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nutzen und haben damit eine Alternative zur Kurzarbeit . Die Arbeitsagentur beteiligt sich in erheblichem Maße an den Kosten.

In der Regel – so die Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit – sind die Lohnnebenkosten pro Arbeitnehmer pro Betrieb bei Kurzarbeit höher als bei der WeGebAU-Qualifizierung. Soll der Beschäftigte in einem Unternehmen an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, zahlt die Agentur beispielsweise für Lehrgangsgebühren, Fahrkosten oder Prüfungsgebühren.

Individuelle Qualifizierung während der Kurzarbeit

Seit dem 01.01.2009 können Arbeitsagenturen entsprechende Förderleistungen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) einsetzen, um eine individuelle Qualifizierung während der Kurzarbeit zu ermöglichen.

Die Zielgruppe kann – so die Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg – auch auf Facharbeiter oder andere qualifizierte Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf  breit gefasst werden. „Neu und für die Betriebe von besonderem Interesse dürfte die Tatsache sein, dass neben allgemeinen Weiterbildungen auch spezifische, auf die Belange des Arbeitsplatzes ausgerichtete Qualifizierungen unter bestimmten Bedingungen durch die Arbeitsagentur gefördert werden“, erklärte Rolf Steil, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesanstalt für Arbeit in Hamburg.

Die Höhe der Förderung ist recht unterschiedlich, hängt ebenso von der Art der Qualifizierung wie von der Unternehmensgröße ab. Im besten Fall können 80% der als angemessen anerkannten Lehrgangskosten ersetzt werden.

Mein Expertenrat lautet: Setzen Sie sich mit den Vertretern der Bundesanstalt für Arbeit rechtzeitig in Verbindung, um finanzielle Förderbedingungen umfassend auszuloten.