Lohnabrechnung: GKV-Monatsmeldungen ab 2012 erstatten

Ab 2012 erfolgt eine Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens. Dann müssen Sie als Arbeitgeber in bestimmten Fällen GKV-Monatsmeldungen an die Annahmestellen erstatten. Mit diesen GKV-Monatsmeldungen wird erstmalig ein Meldedialog zwischen Betrieben und Krankenkassen auf elektronischem Weg beschritten. Denn nun sollen auch die Krankenkassen qualifiziert auf DEÜV-Meldungen der Arbeitgeber reagieren.

Neuer Meldegrund ab 2012

Die Meldegründe für die Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen sind vielfältig, ab 2012 kommt nun ein weiterer Abgabegrund hinzu. Denn in der Unfallversicherung können bislang nicht alle Tatbestände abgedeckt werden – dies ändert sich ab 2012 durch die Einführung des neuen Meldegrundes.

Welche Auswirkungen die erneute ELStAM-Verschiebung für Sie hat

Wahrscheinlich werden Sie sich jetzt fragen, ob Sie richtig gelesen haben. Das ELStAM-Verfahren, also die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) und die Ablösung der alten Lohnsteuerkarte aus Papier sollen in das Jahr 2013 verschoben werden? Und wahrscheinlich Ihre nächste Frage: Hat das Auswirkungen auf mich als Unternehmer? Lesen Sie hier, was jetzt auf Sie zukommt.

Auch 2013 kein Sozialausgleich in der Krankenversicherung

Seit Jahren erheben einige Krankenkassen zusätzlich zu den Beitragssätzen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohnehin zu tragen haben, kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Diese kassenindividuellen Zusatzbeiträge laufen jedoch nicht über die Lohnabrechnung im Betrieb, sondern fordern die Kassen direkt von den Beschäftigten. Eigentlich sollte es längst einen Sozialausgleich in der Krankenversicherung geben, doch dieser wird auch 2013 nicht erfolgen.

ElStAM: So erleichtern Sie sich als Arbeitgeber die Umstellung

Zum 01.01.2012 wird die Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Variante ersetzt. Dabei werden Ihnen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) für die einzelnen Mitarbeiter übermittelt. Schon jetzt ist bekannt, dass die Daten nicht hundertprozentig richtig und aktuell sein werden. Sorgen Sie vor, damit Ihnen die Umstellung nicht mehr Arbeit macht als erforderlich.

Krankenkassen erstatten Umlage U1 und U2 im Voraus

Nachdem bereits seit dem Jahr 2006 die Sozialversicherungsbeiträge im Voraus für den Abrechnungsmonat geschätzt werden müssen und vor Ablauf des Monats an die Krankenkasse überwiesen werden müssen, können nun 2011 endlich auch Erstattungen für den Beitragsmonat im Voraus beantragt werden. Dies geht aus einem Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung hervor.

Achtung Zeitarbeitsunternehmen: Erste Lohnnachforderungen durchgesetzt

Nachdem sich mittlerweile die erste Aufregung um die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gelegt hat, sorgt ein erstes Urteil zu Lohnnachforderungen für Unmut in der Branche. Denn nun hat eine Arbeitnehmerin eine saftige Lohnnachzahlung vor Gericht zugesprochen bekommen.

Entgeltbescheinigungen elektronisch versenden

Ab 1. Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigungen (Verdienstbescheinigungen) für die Berechnung des Krankengeldes, Mutterschaftsgeldes, Verletztengeldes oder ähnlicher Sozialleistungen verpflichtend für Sie. Zukünftig sollen dann die Sozialversicherungsträger auch elektronisch antworten. Hier finden Sie Tipps, wie Sie mit elektronischen Entgeltbescheinigungen umgehen.

Unfallversicherungsschutz auch in der Mittagspause?

Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, dass Unfälle während der Arbeitszeit abgesichert sind. Fraglich ist aber immer wieder, wie sich der Unfallversicherungsschutz in den angrenzenden Zeiten, also auf dem Hin- und Rückweg sowie in den Pausen verhält. Zum Unfallversicherungsschutz während der Mittagspause hat sich das Bundessozialgericht nun geäußert.

In diesen Fällen muss das Lohnbüro den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen

Für Kinderlose besteht seit 2005 die Verpflichtung, einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Dieser Beitragszuschlag wird durch den Arbeitgeber, also das Lohnbüro, ermittelt und via Beitragsnachweis an die Einzugsstellen übermittelt. Die Beurteilung, ob der Beitragszuschlag erhoben werden muss, liegt bei Ihnen als Lohnabrechner.

Neuer Tätigkeitsschlüssel in der Lohnabrechnung – was muss ich beachten?

Ab Dezember 2011 sind neue Tätigkeitsschlüssel in der Lohnabrechnung zu verwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie als Lohnabrechner gefordert, die Umstellung von den alten auf die neuen Tätigkeitsschlüssel in Ihrem Lohnprogramm voranzutreiben. Denn künftig werden Meldungen mit dem alten Tätigkeitsschlüssel von den Datenannahmestellen als fehlerhaft abgewiesen. Was Sie deshalb beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

So berechnen Sie die Krankenversicherungsbeiträge

Die Krankenversicherungsbeiträge sind immer wieder in der Diskussion. Sei es durch eine Änderung des Beitragssatzes oder dadurch, dass eine weitere Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben muss. Obwohl die Beiträge für die Krankenversicherung in aller Regel von der Lohnsoftware berechnet werden, sollten Sie wissen, wie sich die Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Arbeitnehmer manuell ermitteln lassen.

Wann erhalten Leiharbeitsfirmen Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall für den Arbeitnehmer vorliegt. Doch bevor das Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird, muss der Betrieb einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit stellen und dieser genehmigt werden. Welche besonderen Maßstäbe für Leiharbeitsfirmen gelten, erfahren Sie hier!

Unbezahlter Urlaub im Steuerrecht

Aus steuerlicher Sicht ist unbezahlter Urlaub auf den ersten Blick ohne Bedeutung. Aber wie so oft steckt doch noch ein kleiner Fallstrick hinter der ersten oberflächlichen Betrachtung. So auch hier, denn der unbezahlter Urlaub hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitnehmer.

Bei der Lohnabrechnung die Beitragsfälligkeit im April 2011 beachten

Die Ostertage stehen vor der Tür und viele von Ihnen stellen sich gedanklich bereits auf die freien Tage ein. Im Lohnbüro sind vor den Ostertagen jedoch die Löhne und Gehälter für den April zu schätzen, damit die Beitragsnachweis-Dateien rechtzeitig an die Krankenkassen gesendet werden können und die Krankenkassen nicht ihrerseits die Beitragsforderungen schätzen. Was Sie zur Beitragsfälligkeit im April 2011 wissen sollten, erfahren Sie hier!