Unbezahlter Urlaub – was ist das?
Unbezahlter Urlaub ist ein beliebtes Instrument für Arbeitnehmer, um über den arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch hinaus weitere freie Tage oder Wochen zu erhalten. Einige Arbeitnehmer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um eine Fernreise zu machen oder eine Zeit lang einfach mal nichts zu tun.
Als Arbeitgeber müssen Sie diesem Urlaubsansinnen der Arbeitnehmer nicht zustimmen, es sei denn es gibt wichtige Gründe für den unbezahlten Urlaub. Dies kann beispielsweise die Erkrankung des Kindes sein, welches vom Arbeitnehmer versorgt werden muss. Andererseits kann eine längere Erholungsphase vom Berufsleben auch ein echter Motivationsschub für den Arbeitnehmer bedeuten. Aus diesem Grund fördern einige Unternehmen diese lange Auszeit in Form von unbezahltem Urlaub der Arbeitnehmer.
Auswirkungen des unbezahlten Urlaubs auf die Lohnabrechnung
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat der unbezahlte Urlaub an mehreren Stellen. Aber zunächst ein kurzer Erklärungsversuch: Bei unbezahltem Urlaub werden im Gegensatz zum bezahlten Urlaub (auch Erholungsurlaub) die Tage, die der Arbeitnehmer nicht arbeitet, auch nicht vom Betrieb gezahlt. Dies heißt letztendlich, der Arbeitnehmer erhält in dem Abrechnungsmonat weniger Lohn oder sogar gar keinen Arbeitslohn, wenn der ganze Monat mit unbezahltem Urlaub ausgefüllt ist.
Gewähren Sie einem Mitarbeiter unbezahlten Urlaub, ruht das Arbeitsverhältnis für diese Zeitspanne. Dies bedeutet, dass Arbeitsleistung und Entgeltzahlung in dieser Zeit ausgesetzt sind. Die Regelungen zum Kündigungsschutz und der bezahlte Urlaubsanspruch bleiben unberührt.
Entgelt bei unbezahltem Urlaub kürzen
Hat ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, dann erhält er für die unbezahlten Urlaubstage keinen Lohn. Dies bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass Sie den Lohn ggf. kürzen müssen.