Bundesfreiwilligendienst: Welcher Personengruppenschlüssel wird verwendet?

Seit Mitte 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst eingeführt worden und sorgt nun für Verwirrung. Denn viele Personaler, die mit diesen Personen zu tun haben, wissen nicht, wie diese in der Personalabrechnung behandelt werden. Wir geben Ihnen an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung, denn auch zum Jahreswechsel ist hier Obacht geboten.

Der Bundesfreiwilligendienst trat ab Juli 2011 an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde. Im Rahmen dieses Dienstes können Personen aller Altersgruppen sich als Freiwillige in die Gesellschaft einbringen. Die Bundesfreiwilligen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit voll sozialversicherungspflichtig und erhalten ein Entgelt von maximal 330 Euro monatlich im Jahr 2011. Hier ist die Entgelthöhe – Taschengeldhöhe – jedoch von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.

Freiwillige sind sozialversichert
Die Bundesfreiwilligen sind laut Bundesfreiwilligendienstgesetz so zu behandeln wie Beschäftigte oder Auszubildende. Sie sind also während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozialversichert, da sie Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind.

Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient das Taschengeld plus der Wert etwaiger Sachbezüge, z. B. Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung beziehungsweise der hierfür gezahlten Ersatzleistung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt.

Personengruppenschlüssel für Bundesfreiwillige
Für die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst müssen Sie als Personengruppenschlüssel "101" verwenden, also genauso wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ab 2012 wird es für die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst jedoch eine eigene Personengruppe "123" geben.