Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2012

Aller Voraussicht nach werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung zum Jahr 2012 ansteigen. Dies führt bei Personen mit einem höheren Entgelt zu einer absoluten Beitragserhöhung ab Januar 2012. Anders formuliert: Für Höherverdienende steigen die Sozialversicherungsbeiträge.

Wie jedes Jahr im Herbst werden die voraussichtlichen Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr bekanntgegeben. Nachdem die Beitragsbemessungsgrenzen im vergangenen Jahr erstmalig teilweise gesunken sind, werden sie ab 2012 wieder ansteigen.

Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen hat für Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen, teure Folgen. Denn für diese Arbeitnehmer bedeutet der Anstieg eine Beitragserhöhung, wenn die Beitragsätze unverändert bleiben.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für die alten Bundesländer soll von 5.500 Euro monatlich auf 5.600 Euro bzw. 67.200 Euro jährlich ab dem Jahr 2012 ansteigen. In den neuen Ländern soll sie unverändert 4.800 Euro monatlich betragen.

Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro im Monat auf dann 3.825 Euro bzw. 45.900 Euro ansteigen. 

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit Kindern in den alten Ländern und einem Bruttogehalt von 6.000 Euro hat folgende monatliche Beiträge (Arbeitnehmeranteile) entrichtet:

2011:
Krankenversicherung:
3.712,50 Euro x 8,2 % =    304,43 Euro

Rentenversicherung:
5.500 Euro x 9,95 % =      547,25 Euro

Arbeitslosenversicherung:
5.500 Euro x 1,5 % =        82,50 Euro

Pflegeversicherung
3.712,50 Euro x 0,975 % = 36,20 Euro

Insgesamt                          970,38 Euro

2012:
Krankenversicherung
3.825 Euro x 8,2 % =      313,65 Euro

Rentenversicherung:
5.600 Euro x 9,95 % =    557,20 Euro

Arbeitslosenversicherung:
5.600 Euro x 1,5 % =        84,00 Euro

Pflegeversicherung
3.825 Euro x 0,975 % =    37,29 Euro

Insgesamt                       992,14 Euro

Der Arbeitnehmer hat somit ab 2012 höhere Beiträge von 21,76 Euro zu leisten.