Bei der Lohnabrechnung die Beitragsfälligkeit im April 2011 beachten

Die Ostertage stehen vor der Tür und viele von Ihnen stellen sich gedanklich bereits auf die freien Tage ein. Im Lohnbüro sind vor den Ostertagen jedoch die Löhne und Gehälter für den April zu schätzen, damit die Beitragsnachweis-Dateien rechtzeitig an die Krankenkassen gesendet werden können und die Krankenkassen nicht ihrerseits die Beitragsforderungen schätzen. Was Sie zur Beitragsfälligkeit im April 2011 wissen sollten, erfahren Sie hier!

Beitragsnachweise für April 2011 rechtszeitig versenden
Auch nach den Ostertagen müssen Sie in der Lohnabrechnung schnell sein, denn die Kassen wollen zeitnah ihr Geld. Bereits seit 2006 ist die Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen worden. Die Beiträge und die Beitragsnachweise müssen bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto der Krankenkasse eingegangen sein. Für die Beitragsnachweise gilt als spätester Eingangstermin der fünftletzte Arbeitstag des Monats. Was bedeutet das für die Beitragsfälligkeit im April 2011?

Beitragsfälligkeit April 2011
Für den April 2011 bedeutet dies aufgrund der Ostertage, dass die Beitragsnachweise bis spätestens 21.4.2011 um 0 Uhr bei den Kassen eingegangen sein müssen. Im Lohnbüro heißt es daher sich zu sputen und rechtzeitig mit der Lohnabrechnung zu beginnen. Denn die Lohnabrechner sollten die Beitragsnachweise am 20.4.2011 auf den Weg bringen und an die Einzugsstellen versenden.

Beitragsfälligkeit im April 2011
Die Beiträge müssen erst am 27.4.2011 bei den Krankenkassen auf dem Bankkonto gutgeschrieben sein. Dieser Termin hört sich zunächst weit weg an, da Sie jedoch Karfreitag und Ostermontag in aller Regel nicht arbeiten, bietet es sich an, die Überweisungen ebenfalls vor Ostern auf den Weg zu bringen.

Eine Übersicht der Fälligkeitstermine 2011 finden Sie hier.