Düsseldorfer Tabelle 2011: Unterhaltsverpflichtungen ändern sich nur punktuell

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2011 können Sie die Höhe des Unterhalts für Ihre Kinder selbst ermitteln. Gegenüber dem Vorjahr gibt es zwar einige Änderungen - die Unterhaltsverpflichtungen ändern sich aber nur punktuell.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wird ab dem 01. Januar 2011 angewendet. Sie wird bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern verwendet.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde am 30. November 2010 veröffentlicht
Nachdem die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle bereits am 1. September 2010 durch die Familiensenate des OLG Düsseldorf angepasst wurden, folgte am 30. November 2010 die Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle 2011.

Düsseldorfer Tabelle 2011: Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2010 wurde bei den Unterhaltspflichten unter anderem der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, von 640 Euro auf 670 Euro angehoben. In diesem Betrag sind 280 Euro (bisher 270 Euro) für Unterkunft einschließlich Heizung enthalten. Dieser Betrag für den Unterhalt von studierenden Kindern wurde an den neuen BAföG-Höchstsatz angepasst.

Höherer Eigenbedarf durch Düsseldorfer Tabelle 2011
Für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wird der notwendige Eigenbedarf mit der Düsseldorfer Tabelle 2011 von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Demgegenüber bleibt es für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.

Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindes oder Eltern angehoben.

Unterhaltspflicht Selbstbehalt Düsseldorfer Tabelle 2010 Selbstbehalt Düsseldorfer Tabelle 2011
Unterhaltspflicht von berufstätigen Eltern gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) 900 Euro 950 Euro
Unterhaltspflicht von nicht berufstätigen Eltern (Erwerbslosen) gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) 770 Euro 770 Euro
Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern 1.100 Euro 1.150 Euro
Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter/dem Vater des gemeinsamen Kindes 1.000 Euro 1.050 Euro
Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern und Großeltern 1.400 Euro 1.500 Euro

Die Anpassung der Unterhaltspflicht von berufstätigen Eltern gegenüber Kindern bis 21 Jahre in der Düsseldorfer Tabelle 2011 von 900 Euro auf 950 Euro lehnt sich an die Erhöhung der Hartz IV-Sätze an. Die übrigen Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle 2011 sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und des geringeren Schutzbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher.

Bedarfskontrollbetrag in der Düsseldorfer Tabelle 2011
Der Bedarfskontrollbetrag wird in der Düsseldorfer Tabelle in jeder Einkommensgruppe um 50 Euro erhöht. Mit diesem Betrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern gewährleistet werden.

Düsseldorfer Tabelle 2011 geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus
Die Düsseldorfer Tabelle 2011 geht bei den Unterhaltsbeträgen – wie schon die seit 01. Januar 2010 geltende Tabelle – von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei
Unterhaltsberechtigten kommt unter Umständen die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe in Betracht.

Download der Düsseldorfer Tabelle 2011
Auf der Seite des Oberlandgerichtes Düsseldorf steht die Düsseldorfer Tabelle 2010 zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch eine Übersicht mit allen Änderungen durch die Düsseldorfer Tabelle 2011.