Welche Auswirkung hat eine Kassenfusion auf die Lohnabrechnung?

Vor einigen Jahren waren die AOKen und IKKen noch erbitterte Konkurrenten. Doch nun scheinen sie sich in immer mehr Bundesländern anzunähern. Zum 01.10.2011 soll im Südwesten der Republik eine Fusion der AOK Rheinland-Pfalz, der AOK Saarland und der IKK Südwest über die Bühne gehen. Doch was bedeutet eine Kassenfusion für die Lohnabrechnung?

Nachdem im vergangenen Jahr bereits die AOK Niedersachsen und die IKK Niedersachsen fusionierten, steht im Herbst 2011 anscheinend eine neue Fusion der ehemaligen Konkurrenzkrankenkassen auf dem Plan.

Neue Kasse AOK IKK Südwest
Die nach der Fusion entstehende Krankenkasse namens AOK IKK Südwest wird rund 1,9 Millionen Versicherte betreuen und würde damit zu den größeren deutschen Krankenkassen zählen. Das Bundeskartellamt hatte am 21.04.2011 dem Zusammenschluss der Krankenkassen zugestimmt.

Nun müssen noch die Verwaltungsräte der drei Krankenkassen der Fusion grünes Licht geben sowie die Aufsichtsbehörden den Zusammenschluss genehmigen. Vorsitzender der neuen Kasse soll der bisherige Vorstand der IKK Südwest Frank Spaniol werden. Der Zusammenschluss der Kassen erfolgt nach Kassenangaben aus der Überlegung heraus, eine bessere Marktposition zu erreichen, als es die drei einzelnen Kassen könnten.

Das müssen Sie in der Lohnabrechnung beachten
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Kassenfusion keine DEÜV-Meldungen erzeugt werden dürfen, da es sich hier um keinen meldepflichtigen Tatbestand handelt. Allerdings haben sich die Krankenkassen über diese Regelung bereits mehrfach hinweggesetzt, sodass auch hier abzuwarten bleibt, wie die Lohnabrechner verfahren müssen. Sobald hierzu nähere Informationen verfügbar sind, werde ich Sie an dieser Stelle informieren.