Für die Krankenversicherungsbeiträge gilt eine eigene Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Entgelt in die Beitragsberechnung einfließt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das aktuelle Jahr 2011 in der Krankenversicherung 3.712,50 Euro im Monat bzw. 44.550 Euro jährlich.
Beitragssatz 2011 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das Jahr 2011 beträgt der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz 15,5 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz gilt für alle Versicherten, die Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung haben. Dies sind in der betrieblichen Lohnabrechnung Arbeitnehmer und Auszubildende.
Erhält ein Arbeitnehmer in einem Monat ein laufendes Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so werden die Beiträge maximal von der Monats-Beitragsbemessungsgrenze berechnet. In der Regel handelt es sich bei Arbeitnehmern, die regelmäßig ein entsprechend hohes Einkommen erzielen, um sogenannte freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer.
Beispielrechnung Krankenversicherungsbeiträge Höherverdienende:
Ein Arbeitnehmer erzielt ein monatliches Entgelt in Höhe von 4.000 Euro. Die Beiträge werden jedoch maximal von der geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet:
- Arbeitgeberanteil
3.712,50 Euro x 7,3 % = 271,01 Euro - Arbeitnehmeranteil
3.712,50 Euro x 8,2 % = 304,43 Euro - Gesamtbeitrag
575,44 Euro
Bei der Berechnung der Beiträge ist es ohne Belang, ob es sich um versicherungspflichtige Arbeitnehmer handelt oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Ausgenommen von den hier aufgeführten Ausführungen zur Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge sind die privat krankenversicherten Arbeitnehmer. Für diese gilt eine andere Beitragsberechnung.
In der Lohnabrechnung müssen Sie zunächst den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil getrennt voneinander berechnen. Die Summe der beiden Anteile ergibt dann den Krankenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent.
Der Arbeitnehmeranteil liegt seit einigen Jahren stets um 0,9 Prozent oberhalb des Arbeitgeberanteils. Sollte der Krankenversicherungsbeitragssatz künftig steigen, so werden diese Beitragssatzsteigerungen allein vom Arbeitnehmer getragen, sodass der Abstand zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil weiter wachsen wird.
Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge auf das laufende Arbeitsentgelt ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 Euro) zugrunde zu legen. Wird ein höheres Entgelt erzielt, so sind die übersteigenden Beträge beitragsfrei.
Beispielrechnung Krankenversicherungsbeiträge:
Ein Arbeitnehmer erzielt ein monatliches Entgelt in Höhe von 3.000 Euro.
- Arbeitgeberanteil
3.000 Euro x 7,3% = 219,00 Euro - Arbeitnehmeranteil
3.000 Euro x 8,2 % = 246,00 Euro - Gesamtbeitrag
465,00 Euro
Aufzeichnungen ins Lohnkonto
Der Nachweis über die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, getrennt nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie die Höhe der Beiträge, unterteilt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, erfolgt im Lohnkonto, das für jeden Arbeitnehmer zu führen ist.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind in der monatlichen Beitragsnachweis-Datei an die Datenannahmestellen der Krankenkassen zu senden. Hier sind die Beiträge zur Krankenversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz in der Beitragsgruppe 1000 einzutragen. Ausgenommen davon sind die Beiträge für freiwillig Krankenversicherte, diese sind in einem gesonderten Feld auszuweisen.