Sozialversicherung 2011: Voraussichtliche Rechengrößen

Die voraussichtlichen Rechengrößen zur Sozialversicherung werden stets im September eines Jahres bekannt gegeben. In der Regel verändern sich diese nicht mehr, wenn sie zum Ende des Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden. Allerdings gibt es in diesem Jahr ein Novum: Denn erstmals sollen die Rechenwerte sinken.

Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr 2011 aller Voraussicht nach sinken. Sie soll von derzeit 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro monatlich bzw. 44.550 Euro jährlich sinken. Für alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bedeutet dies jedoch keine Erleichterung, denn der Beitragssatz zur Krankenversicherung soll nächstes Jahr auf 15,5 Prozent angehoben werden, somit heißt es für Arbeitnehmer und die Betriebe wie nahezu jedes Jahr: es wird teurer.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 voraussichtlich in den alten Ländern bei 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich) stagnieren. In den neuen Ländern steigt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 voraussichtlich von 4.650 Euro auf 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich).

Versicherungspflichtgrenze zur Krankenversicherung sinkt 2011
Ab 2011 wird die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von momentan 49.950 Euro auf dann 49.500 Euro jährlich sinken. Für PKV-Bestandsfälle gilt weiterhin die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, die – analog zur BBG der Kranken- und Pflegeversicherung – von derzeit 45.000 Euro auf 44.550 Euro gesenkt wird.

Monatliche Bezugsgröße 2011
In den alten Bundesländern bleibt die monatliche Bezugsgröße 2011 unverändert bei 2.555 Euro (30.660 Euro jährlich). In den neuen Ländern steigt dagegen der Wert von 2.170 Euro auf 2.240 Euro monatlich (26.800 Euro jährlich).