So berechnen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Berechnung der gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge in der Lohnabrechnung wirft immer wieder Fragen auf. Wer muss wie viel zahlen? Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Wie verhält es sich mit dem Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung? Hier finden Sie die Antworten.

Als Obergrenze für die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung von Arbeitnehmern gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese beträgt im Jahr 2011 monatlich 3.712,50 Euro bzw. 44.550 Euro jährlich.

Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Für das Jahr 2011 beträgt der Beitragssatz zur Pflegversicherung 1,95 Prozent. Allerdings kommt für kinderlose Arbeitnehmer, die den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen müssen, noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu. In diesem Fällen beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,2 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts.

Für die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 Euro) zugrunde zu legen. Wird ein höheres Entgelt erzielt, so sind die übersteigenden Beträge beitragsfrei.

Beispielrechnung Pflegeversicherung ohne Beitragszuschlag:

Ein Arbeitnehmer mit Kindern erzielt ein monatliches Entgelt in Höhe von 3.000 Euro.

Arbeitgeberanteil:
3.000 Euro x 0,975% = 29,25 Euro

Arbeitnehmeranteil:
3.000 Euro x 0,975% = 29,25 Euro

Gesamtbeitrag              58,50 Euro

Bei der Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung ist es ohne Belang, ob es sich um versicherungspflichtige oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer handelt. Ausgenommen von den hier beschriebenen Ausführungen zur Ermittlung der Pflegeversicherungsbeiträge sind diejenigen Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich – also privat – pflegeversichert sind. Für diese gilt eine abweichende Berechung.

Beitragszuschlag für Kinderlose in Kürze

In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit einigen Jahren ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen, wenn keine Elterneigenschaft vorliegt. Dies bedeutet im Klartext, dass der Beitragszuschlag stets zu zahlen ist, wenn

  • das Mitglied das 23. Lebensjahr vollendet hat und
  • ab dem 1.1.1940 geboren ist und
  • keine Kinder hat.

Pflegeversicherungsbeitrag Schritt für Schritt berechnen

In der Lohnabrechnung müssen Sie zunächst den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil getrennt voneinander berechnen. Die Summe der beiden Anteile ergibt dann den vollen Pflegeversicherungsbeitrag.

Der Arbeitgeberanteil beträgt 0,975 Prozent und der Arbeitnehmeranteil für Arbeitnehmer mit Kindern ebenfalls 0,975 Prozent. Für Arbeitnehmer, die kinderlos sind, ist zusätzlich der Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent zu berechnen, also ein Arbeitnehmeranteil von 1,225 Prozent.

Beispielrechnung Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag:

Ein Arbeitnehmer ohne Kindern erzielt ein monatliches Entgelt in Höhe von 3.000 Euro.

Arbeitgeberanteil:
3.000 Euro x 0,975% = 29,25 Euro

Arbeitnehmeranteil:
3.000 Euro x 1,225% = 36,75 Euro

Gesamtbeitrag          66,00 Euro

Erhält ein Arbeitnehmer in einem Monat oder mehreren Monaten ein laufendes Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so werden die Beiträge maximal von der Monats-Beitragsbemessungsgrenze (3.712,50 Euro) berechnet. In der Regel handelt es sich bei Arbeitnehmern, die regelmäßig ein entsprechend hohes Einkommen erzielen, um freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer.

Aufzeichnungen ins Lohnkonto

Der Nachweis über die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, getrennt nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie die Höhe der Beiträge, unterteilt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, erfolgt im Lohnkonto, das Sie in der Lohnabrechnung für jeden Arbeitnehmer zu führen haben.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind in der monatlichen Beitragsnachweis-Datei an die Datenannahmestellen der Krankenkassen zu senden. Hier sind die Beiträge zur Krankenversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz in der Beitragsgruppe 0001 einzutragen. Ausgenommen davon sind die Beiträge für freiwillig Pflegeversicherte, die in einem gesonderten Feld auszuweisen sind.

Zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge finden Sie in diesem Artikel hilfreiche Informationen.  

Bildnachweis: studio v-zwoelf / stock.adobe.com