Lohnabrechnung: GKV-Monatsmeldungen ab 2012 erstatten

Ab 2012 erfolgt eine Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens. Dann müssen Sie als Arbeitgeber in bestimmten Fällen GKV-Monatsmeldungen an die Annahmestellen erstatten. Mit diesen GKV-Monatsmeldungen wird erstmalig ein Meldedialog zwischen Betrieben und Krankenkassen auf elektronischem Weg beschritten. Denn nun sollen auch die Krankenkassen qualifiziert auf DEÜV-Meldungen der Arbeitgeber reagieren.

Neue Monatsmeldung

Nachdem das ELENA-Verfahren Ende 2011 eingestellt wurde, wartet die Sozialversicherung mit einem neuen Meldeverfahren auf. Ähnlich dem ELENA-Verfahren sollen in bestimmten Fällen ab 2012 die Betriebe monatlich eine GKV-Monatsmeldung an die Datenannahmestellen der Krankenkassen erstatten.

Nach ursprünglichen Plänen sollten die Monatsmeldungen einen wesentlich größeren Personenkreis umfassen als die, welche tatsächlich ab 2012 betroffen sind. Anscheinend haben hier die leidigen Erfahrungen aus dem ELENA-Verfahren bei den beteiligten Behörden doch für Einsicht gesorgt und dieses neue Verfahren wird mit etwas mehr Bedacht begonnen.

Für Sie in der Lohnabrechnung sind ab 2012 für folgende Personenkreise GKV-Monatsmeldungen zu erstatten:

  • Arbeitnehmer, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben.
  • Nicht betroffen von der Regelung sind Personen, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) haben.
  • Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Gesamtentgelt aus der Mehrfachbeschäftigung innerhalb der Gleitzone liegen, erhalten Sie eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse über das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen. Dieses muss dann in Ihrer Lohnsoftware in die Abrechnung einfließen.
    Da in diesen Fällen die Krankenkassen stets nur für bereits abgerechnete Zeiträume die Rückmeldungen senden, erfolgt in aller Regel eine Korrektur der bereits abgerechneten Monate aufgrund der Krankenkassenrückmeldung (Aufrollung).

Meldegrund 58

Die GKV-Monatsmeldungen sind ab 2012 mit dem Meldegrund 58 zu erstatten, wenn eine Mehrfachbeschäftigung von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen vorliegt. Für Arbeitnehmer, die nur eine Beschäftigung ausüben und deren Entgelt innerhalb der Gleitzone liegt, sind keine GKV-Monatsmeldungen zu erstatten.