Weihnachtsgeld: Diese Rechtsgrundlagen sollten Sie beachten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sie zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichten können. So sind Sie zum Beispiel verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn es eine entsprechende Klausel in einem für Ihren Betrieb gültigen Tarifvertrag gibt. Aber auch Betriebsvereinbarungen oder individuell ausgehandelte Arbeitsverträge können dazu führen, dass Sie Weihnachtsgeld zahlen müssen.

Warum Sie jede Eingruppierung umfassend prüfen sollten

Bei der Eingruppierung Ihrer Arbeitskollegen sollten Sie immer ganz besonders gut hinschauen. Schnell kann es Ihnen passieren, dass ein Arbeitnehmer auf eine neue Eingruppierung pocht, weil er der Meinung ist, er müsste für die von ihm geleistete Arbeit höher entlohnt werden. Wird diesem Wunsch nicht entsprochen, hat er trotzdem Anspruch auf Prüfung der Eingruppierung in eine andere, höhere Gehaltsklasse.

Gehaltserhöhungen dürfen Sie individuell aushandeln

Wie bei allen Vergünstigungen für Ihre Mitarbeiter müssen Sie auch bei Gehaltserhöhungen grundsätzlich den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das bedeutet für Sie: Sie dürfen einzelne Mitarbeiter nicht willkürlich von Gehaltserhöhungen ausnehmen. Allerdings können Sie im Einzelfall die Gehaltserhöhungen individuell aushandeln – auch wenn das dann zu einer Ungleichbehandlung führt.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Payback-Punkte gehören jetzt dem Arbeitgeber!

Dienstlich erworbene Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen gehören dem Arbeitgeber, so ein Entscheid des Bundesarbeitsgerichts. Darf ein Arbeitnehmer sie behalten, müssen die Vorteile bei der Entgeltabrechnung abzüglich des Freibetrags (1.080 Euro) berücksichtigt werden. Eine neue Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) legt nun fest: Auch Vorteile aus Payback-Programmen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Essenszuschüsse: Bundesregierung erhöht Sachbezugswert

Mitarbeiterverpflegung wird in Deutschland staatlich gefördert. Die Bundesregierung erhöht den darin enthaltenen Sachbezugswert zum 01. Januar 2007 um 0,03 Euro pro Arbeitstag. Es wird allgemein erwartet, dass der Bundesrat dieser Regelung zustimmen wird. Die staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung ist damit für Unternehmen von 2007 an bis zu 1.269,40 Euro jährlich pro Arbeitnehmer steuerfrei. Essensmarken oder Restaurant Schecks, die außer Haus eingelöst werden können, eignen sich hierfür besonders. Sie sind eine gefragte Alternative, wenn sich eine betriebseigene Kantine nicht trägt. Sodexho Pass ist spezialisiert auf diesen Bereich und bietet mit dem Restaurant-Scheck ein einfaches und sicheres System zur Essensbezuschussung.

Kostenlose Garagenplätze sind in der Regel Arbeitsentgelt

Erhalten Ihre Mitarbeiter Extra-Leistungen, müssen Sie vor allem bei 400-Euro-Kräften vorsichtig sein: Die Überschreitung der Gehaltsgrenze macht unter Umständen aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis ein versicherungspflichtiges. Das kann auch durch das Zur-Verfügung-Stellen kostenloser Garagenplätze passieren. Eben solche Garagenplätze wurden einem Unternehmen in Köln zum Verhängnis.

Seit Winter 2006/2007 ersetzt das Saison-Kurzarbeitergeld das Winterausfallgeld

Sind Sie in der Baubranche tätig, haben Sie in den Wintermonaten häufig das Problem, dass Sie Ihre Mitarbeiter wetterbedingt nicht beschäftigen können. Drohende Einkommensverluste der betroffenen Mitarbeiter wurden bislang durch das so genannte Winterausfallgeld aufgefangen. Das Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt jetzt das Winterausfallgeld.

Entgeltfortzahlung: Wie Sie spürbar Geld sparen

Kranke Mitarbeiter kosten Sie als Arbeitgeber gleich doppelt Geld. Einerseits sind Sie verpflichtet, für die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu leisten. Zusätzlich müssen Sie die ausfallende Arbeitsleistung ausgleichen, indem Sie anderen Mitarbeitern Überstunden zahlen oder über eine Zeitarbeitsfirma eine Ersatzkraft anheuern!