Mindestlohn für Wach- und Sicherheitsgewerbe beachten

Ab 1.6.2011 gilt im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit ist dies der neunte Wirtschaftszweig mit einem gesetzlichen Mindestlohn. Welche Auswirkungen dies auf die betroffenen Betriebe hat, lesen Sie in diesem Artikel.

Vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren rund 170.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die neue Mindestlohnverordnung läuft vom 1.6.2011 bis 31.12.2013.

Mindestlohn ab Juni 2011 im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Der Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird ab Juni 2011 zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro liegen. Der Mindestlohn steigt bis zum Jahr 2013 in zwei Stufen auf einen Wert zwischen 7,50 Euro und 8,90 Euro an.

Der Mindestlohn ist regional differenziert. So ist er in den östlichen Bundesländern und Rheinland-Pfalz geringer und in Baden-Württemberg am höchsten. Er gilt auch für EU-Arbeitnehmer und Unternehmen innerhalb der Europäischen Union – natürlich auch die im Mai 2011 neu hinzugekommenen Staaten.

Für Unternehmen aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt es, alle Arbeitnehmer entsprechend zu entlohnen. Dies dürfte aber in den Firmen bereits der Fall sein, da sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits auf diese Mindestlöhne geeinigt haben.

Übersicht der Mindestlöhne nach Bundesländern gültig ab 1.6.2011

Baden-Württemberg 8,60 Euro
Bayern 8,14 Euro
Nordrhein-Westfalen 7,95 Euro
Hessen 7,50 Euro
Niedersachsen 7,26 Euro
Bremen 7,16 Euro
Hamburg 7,12 Euro
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
6,53 Euro

Achtung: Strafe bei Unterschreitung des Mindestlohns im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Bei der Unterschreitung des Mindestlohns handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Vielmehr kann man sich als Unternehmer in diesem Fall strafbar machen, wie ein Gerichtsurteil zur Unterschreitung des Mindestlohns zeigt.