Fristlose Kündigung: 6 Punkte, die Sie als Arbeitgeber rechtfertigen müssen

Ein gutes Betriebsklima ist für Sie als Arbeitgeber unerlässlich. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber dazu beizutragen, aber auch die Mitarbeiter sind daran beteiligt. Tätliche Angriffe auf Kollegen sind ein „No Go“. Wie eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz zeigt, ermöglicht ein tätlicher Angriff aber nicht immer eine fristlose Kündigung (Urteil vom 14.07.2015, 6 Sa 22/15).

Bedingungen für vollen Urlaubsanspruch, trotz unterbrochenem Arbeitsverhältnis

Grundsätzlich gilt, dass ein Mitarbeiter erst dann den vollen Anspruch geltend machen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht. Das Bundesarbeitsgericht hat nun aber entschieden, wann der volle Urlaubsanspruch ausnahmsweise schon bestehen kann, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate dauert (BAG, Urteil vom 20.10.2015, 9 AZR 224/14).

Haben Mitarbeiter einen Anspruch, Überstunden machen zu dürfen?

In vielen Unternehmen ist es mehr oder weniger an der Tagesordnung, dass Mitarbeiter Überstunden machen. In vielen Fällen sind diese zumindest teilweise zu bezahlen, eventuell sogar mit Zuschlägen. Dann haben sich die Mitarbeiter oft finanziell darauf eingerichtet, dass es diese Zahlungen zusätzlich zum normalen Lohn gibt. Aber haben sie einen Anspruch darauf, Überstunden leisten zu dürfen?

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Kein Anspruch auf einen Anwalt

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, müssen sie mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Ob Arbeitgeber dabei den Anwalt eines Mitarbeiters beteiligen müssen, ist jetzt geklärt.

Anruf bei Sonderrufnummern: fristlose Kündigung ist nicht möglich

Sie erlauben Ihren Mitarbeitern die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage zu privaten Zwecken? Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf kann es für Sie unerfreulich und teuer werden, wenn ein Mitarbeiter Ihre Großzügigkeit ausnutzt und Sie das Arbeitsverhältnis deshalb fristlos kündigen. Besser ist es, wenn Sie für klare Spielregeln sorgen

2 Stunden privat surfen: keine Kündigung ohne Abmahnung

Arbeiten Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht, sondern surfen privat im Internet, dürfen Sie kündigen? Wenn Sie dies mit „Ja“ beantworten, ist das meiner Meinung nach zwar verständlich, Sie haben die Rechnung aber ohne das Arbeitsgericht Berlin gemacht. Dort wird eine Kündigung selbst bei zugegebener zweistündiger privater Internetzeit während der Arbeitszeit nicht für möglich gehalten.

Arbeitnehmer im Recht: Keine Kündigung wegen Privatfahrt

In vielen Unternehmen dürfen Mitarbeiter Firmenfahrzeuge zu geschäftlich veranlassten Fahrten benutzen. Häufig kommt es zu Streit, wenn der Arbeitgeber Privatfahrten vermutet. Unklare Regelungen zur Nutzung der Firmenfahrzeuge können dann dazu führen, dass eine fristlose Kündigung wegen Privatfahrten unzulässig ist (LAG Mainz; 03.11.2014, 2 Sa 152/14). Sorgen Sie für Klarheit!

Vorsicht ist geboten: Verwechseln Sie nicht Wartezeit mit Probezeit

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kürzere Kündigungsfristen sind zwar zulässig, müssen aber vereinbart werden. Und wie sieht es mit längeren Fristen aus? Das LAG Baden-Württemberg musste das auch wegen der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) entscheiden.

Wie Sie am besten mit „Low Performern“ umgehen

Das kennen Sie wahrscheinlich: Sie haben sehr gute Mitarbeiter, mit deren Leistungen Sie vollständig zufrieden sind. Andere Kollegen stellen für Sie aber eine echte Herausforderung dar, weil sie noch nicht einmal durchschnittliche Leistungen erbringen. Passiert dies dauerhaft, so spricht man von „Low Performern“. Wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen, lesen Sie hier.

14.000 € Entschädigung für nicht ernst gemeinte Bewerbung?

14.000 € Entschädigung verlangte ein Bewerber von einem Unternehmen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die deutschen Gerichte wiesen die Klage in drei Instanzen ab. So weit, so gut, sollte man meinen. Das BAG musste die Angelegenheit aber dem EuGH vorlegen, um zu prüfen, ob auch für eine nicht ernsthafte Bewerbung ernsthaft Entschädigung verlangt werden kann.

Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Überstunden?

Teilzeitarbeitsverhältnisse sind immer mehr auf dem Vormarsch. Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmer weniger Lohn erhalten. Gleichzeitig steigen die finanziellen Bedürfnisse und Ansprüche der Arbeitnehmer. Um diese Lücke zu schließen, haben sich viele Teilzeitkräfte darauf eingerichtet, Überstunden zu leisten. Aber was gilt, wenn Überstunden von Ihnen als Arbeitgeber nicht (mehr) benötigt werden?

Was Sie dem Betriebsrat vor fristlosen Kündigungen mitteilen müssen

Arbeitgeber scheitern in Kündigungsschutzprozessen oft daran, dass sie die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nicht nachweisen können. Fehler in diese Anhörung sorgen dafür, dass die Kündigung in jedem Fall unwirksam ist. Was Sie dem Betriebsrat vor einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls oder des Verdachts eines Diebstahls mitteilen müssen, hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden.

Einen Sitzstreik in ihrem Büro müssen Sie nun wirklich nicht dulden

Es ist schon verwunderlich, zu welchen Mitteln manche Mitarbeiter greifen, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ein Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten, um eine Gehaltserhöhung durchzusetzen, ist nun aber wirklich nichts, was Sie als Vorgesetzter dulden müssen. Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass in so einem Fall sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich sein kann.

Arbeitgeberfreundliches Urteil zu Mindestlohn und Leistungsbonus

Seit dem 1.1.2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 €/Stunde. Die Frage ist aber, welche Vergütungsbestandteile bei der Mindestlohnberechnung zu berücksichtigen sind. Denn oft erhält der Arbeitnehmer nicht nur einen pauschalen Stundenlohn, sondern auch weitere Leistungen, wie z. B. einen Leistungsbonus. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang ein arbeitgeber-freundliches Urteil gefällt.

Verlangen Sie eine genaue Abrechnung von Auslagen

Ein sehr arbeitnehmerfreundliches Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wird zu Kopfschütteln bei vielen Arbeitgebern führen. Es ging um Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Auslagen durch einen Arbeitnehmer. Obwohl diese feststanden, hat das Arbeitsgericht die auf die Unregelmäßigkeiten gestützte Kündigung kassiert. Wie Sie das vermeiden können, lesen Sie hier.

Neue Rechtsprechung: Urlaub können Sie nicht nachträglich kürzen

Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung aufgegeben. Bisher war es möglich, dass Sie als Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaubsabgeltung eines ausscheidenden Mitarbeiters auch nachträglich wegen Elternzeit kürzen können. Damit ist seit dem Urteil vom 19.5.2015 (9 AZR 725/13) Schluss. Lesen Sie hier, worauf Sie sich jetzt einstellen müssen.

So viel Gehalt sollte Ihr Azubi erhalten

Der Beginn des Ausbildungsjahres rückt näher. Das ist für viele Ausbilder der Zeitpunkt, zu dem man sich fragt, welche Ausbindungsvergütung zu zahlen ist. Denn so ganz frei Sie sind bei der Festlegung nicht. Sicherheit tut insoweit aber Not, wie ein neues Urteil des BAG zeigt. Die BAG-Richter haben einen Ausbildungsbetrieb „mal eben“ zur Nachzahlung von über 20.000 € verdonnert.

Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn geht nicht

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € / Std. Der Mindestlohn war bereits vor seinem Inkrafttreten umstritten und wird nach wie vor nicht von allen Arbeitgebern akzeptiert. So sehr das wegen der höheren Personalkosten zwar nachvollziehbar sein mag, so geht doch kein Weg daran vorbei. Und eine Kündigung, weil ein Mitarbeiter den Mindestlohn verlangt, geht erst recht nicht.

Streiks und die Auswirkungen auf Ihre Mitarbeiter

Das Frühjahr 2015 scheint das Jahr der Streiks zu werden. Nach Streiks der Lokführer, streiken nun auch die Mitarbeiter in den Kitas. Beides kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Mitarbeiter haben. Pendler kommen nicht oder nicht rechtzeitig zum Arbeitsplatz. Berufstätige Eltern haben ein Problem mit der Betreuung der Kinder. Was hat das für Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber?

Warum Sie mit Fotos von Mitarbeitern aufgrund der Privatsphäre besser vorsichtig sind

Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Privatsphäre. Und der gilt selbst dann, wenn Sie sich noch so sehr über den Mitarbeiter ärgern. Halten Sie sich in diesen Fällen sehr zurück mit dem Anfertigen und Veröffentlichen von „Beweisfotos“. Denn sonst sind Sie schnell im rechtsfreien Raum unterwegs, machen sich schadensersatzpflichtig und eventuell sogar strafbar. Und auch andere Fotos sind davon betroffen.

So haben Sie die Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn im Griff

Bereits seit Jahresbeginn 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € je Arbeitsstunde. Das Problem dabei ist, dass noch nicht alle im Unternehmen verantwortlichen Personen wissen, was das Gesetz an Nebenpflichten mit sich bringt. Als Arbeitgeber sollten Sie sichergehen, dass die bei Ihnen im Unternehmen verantwortlichen Personen Bescheid wissen.

Arbeitsunfähigkeit: Vorsicht beim Einsatz von Detektiven

Mitarbeiter, die zwar krankgeschrieben sind, aber nicht krank sind, sind für jeden Arbeitgeber ein echtes und teures Ärgernis. Trotzdem können Sie nicht bereits bei dem ersten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit einen Detektiv mit der Überwachung des Mitarbeiters beauftragen. Das kann für Sie sogar teuer werden. Dazu kommt, dass die so gewonnenen Erkenntnisse unter Umständen nicht verwertbar sind.

Welche Ausreden beim Arbeitszeitbetrug wirklich zu blöd sind

Vorsätzliche Falschangaben bei der Erfassung der Arbeitszeiten gefährden schnell den Arbeitsplatz. Kein Wunder, dass manche dabei erwischten Mitarbeiter wirklich alles probieren, um den Arbeitszeitbetrug zu rechtfertigen und sich aus der Sache herauszureden. Zu einem solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz klare Worte gefunden. Lesen Sie hier, welche Ausreden Sie nicht akzeptieren müssen.

Wann Sie wegen Alkoholsucht kündigen dürfen – und wann nicht

Entgeltfortzahlung müssen Sie nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit leisten. Die Frage des Verschuldens ist aber gerade bei Alkoholsucht so eine Sache, insbesondere wenn es um einen Rückfall geht. Das BAG hat jetzt entschieden, wann bei einem Rückfall ein Verschulden vorliegt und welche Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber haben, um die Entgeltfortzahlung verweigern zu können.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bei Kameraattrappe?

Die Frage, ob der Betriebsrat in einem konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht hat oder nicht, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Maßnahmen des Arbeitgebers geht, die zur Kontrolle der Mitarbeiter dienen (können). Ob dazu auch eine Kameraattrappe gehört, hatte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden.

Mitbestimmung des Betriebsrates beim Facebook Auftritt: ja oder nein?

Ein Auftritt bei Facebook ist für viele Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Allerdings mehren sich die Fälle, in denen Arbeitsgerichte zu entscheiden haben, was Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte im Zusammenhang mit dem Facebook Auftritt eines Unternehmens zu tun und zu lassen haben. Das LAG Düsseldorf hat eine grundlegende Entscheidung zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates getroffen.

Wie oft müssen Sie abmahnen?

In den meisten Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer vorher ordnungsgemäß abgemahnt wurde. Damit soll er gewarnt werden, dass bei einem wiederholten Fehlverhalten sein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Die Frage ist aber, wie oft müssen (oder sollten) Sie abmahnen, bevor Sie kündigen dürfen?

Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müssen Sie den Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß anhören. Ansonsten ist die Kündigung alleine wegen eines Verstoßes gegen § 102 Betriebsverfassungsgesetz unwirksam. Als bloße Vorbereitungshandlung besteht jedoch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Ausspruch einer Abmahnung, auch eine vorherige Anhörung ist nicht nötig.

Achten Sie auch beim Aufhebungsvertrag immer auf die Schriftform

Im Interesse der Vertragsparteien schreibt § 623 BGB vor, dass Maßnahmen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Schriftform bedürfen. Inzwischen hat es sich weitgehend herum gesprochen, dass Kündigungserklärungen daher ausnahmslos nur wirksam sind, wenn sie schriftlich vorliegen. Aber dass das auch für Aufhebungsverträge gilt, wird nicht immer beachtet.

Bruttolohnlisten müssen Sie dem Betriebsrat auf Verlangen vorlegen

Eine Frage, die oft zu Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat führt: Müssen Sie dem Betriebsrat Lohnlisten vorlegen? Arbeitgeber lehnen das oft ab, u. a., weil sie datenschutzrechtliche Probleme sehen. Schließlich erhält der Betriebsrat so Informationen über das Einkommen der Mitarbeiter. Das BAG hat festgestellt, dass der Betriebsrat die Vorlage der Bruttolohnlisten verlangen kann.

Schnee, Streiks und Co: Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer

Für einen geordneten Betriebsablauf ist es für Sie als Arbeitgeber unerlässlich, dass die Mitarbeiter zu den vereinten Arbeitszeiten am Arbeitsplatz sind. Ärgerlich also, wenn es zu Verspätungen kommt. Die Frage ist, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Mitarbeiter wegen Schnee, Eis, Streik im Nahverkehr, Staus usw. zu spät kommt. Das Positive für Sie: Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer.

Abwarten beseitigt nicht den Schadensersatzanspruch wegen Mobbing

Je länger ein Mobbing-Vorfall her ist, desto schwieriger ist es, zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen Mobbing gegen den Arbeitgeber bestehen. Grundsätzlich verjähren solche Schadensersatzansprüche nach drei Jahren, begonnen mit dem Jahresende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Evtl. gehen solche Ansprüche auch vorher schon unter. Die Voraussetzungen hat das BAG definiert.

Arbeitgeberwechsel: Einmal Urlaub ist genug

Im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Urlaub einem Mitarbeiter (noch) durch den neuen Arbeitgeber zu gewähren ist. Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Dezember 2014 mit dieser Frage zu beschäftigen gehabt und für Klarheit gesorgt. Es gilt die Faustformel: kein doppelter Urlaubsanspruch durch Arbeitgeberwechsel.

Schwerbehinderte Bewerber haben nicht immer Sonderrechte

Das BAG hat Arbeitgeber bei Bewerbungen schwerbehinderter Arbeitnehmer gestärkt. Diese haben Sonderrechte, zu den wichtigsten gehörten der Anspruch auf Zusatzurlaub und gesteigerter Kündigungsschutz. Schwerbehinderte Bewerber genießen diesen besonderen Schutz und die Fürsorge nach dem SGB IX aber nur dann, wenn sie in der Bewerbung auf die Schwerbehinderung deutlich hinweisen (BAG, Urteil v.18.09.2014 (8 AZR 759/13).

Arbeitnehmer muss Voraussetzungen für besseres Zeugnis beweisen

Nach Ende eines Arbeitsverhältnisses wird oft erbittert um das Zeugnis gestritten. Das Bundesarbeitsgericht hat nun Ihnen als Arbeitgeber den Rücken gestärkt. Ihr Ex-Mitarbeiter muss beweisen, dass die Voraussetzungen für eine bessere Bewertung tatsächlich gegeben sind, wenn er mit Ihrer Bewertung nicht einverstanden ist. Gelingt ihm das nicht, bleibt es bei Ihrer Bewertung

Was Sie bei alkoholkranken Fahrern noch machen dürfen

Als Arbeitgeber sind Sie darauf angewiesen, dass die von Ihnen eingesetzten Kraftfahrer nicht betrunken Firmenfahrzeuge steuern. Von allem menschlichen Leid einmal abgesehen, ist der mögliche wirtschaftliche Schaden durch einen alkoholisierten Fahrer einfach zu hoch. Da wird für Sie als Arbeitgeber ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zu Kündigung alkoholkranker Fahrer schwer verständlich sein.

Arbeitgeberhaftung bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

Viele Arbeitgeber stöhnen unter den Kosten und dem Aufwand, den Unfallverhütungsvorschriften mit sich bringen. Aber einmal abgesehen von der Selbstverständlichkeit, das Sie Ihre Arbeitnehmer durch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften vor Arbeitsunfällen schützen müssen, kann der Verstoß gegen diese Vorgaben auch sehr teuer werden wie ein Urteil des OLG Oldenburg zeigt.

Dieses Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat bei Krankengesprächen

Insbesondere, wenn Mitarbeiter nach langer Krankheit zurückkehren, führen viele Arbeitgeber Krankengespräche mit ihnen. Dabei geht es darum, die Ursachen für die Erkrankung, die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und ggfs. notwendige Änderungen am Arbeitsplatz zu besprechen. Als Arbeitgeber sind Sie bei Krankengesprächen aber nicht völlig frei, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. (Stand November 2014)

Wann Sie den Annahmeverzugslohn kürzen dürfen

Beim Ende eines Arbeitsverhältnisses müssen sie oft einen sogenannten Annahmeverzugslohn zahlen. Passieren kann das zum Beispiel dann, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen, ihn anschließend nicht weiter beschäftigen und das Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam betrachtet. Allerdings gibt es eine Hintertür für sie, um den Annahmeverzugslohn nicht oder nicht in voller Höhe zahlen zu müssen. (Stand November 2014)

Vorteile für treue Mitarbeiter bei Kündigungsfristen sind erlaubt

Das BGB staffelt in § 622 Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die Kündigungsfrist. Das Bundesarbeit Gericht hat entschieden, dass diese Ungleichbehandlung keine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt. Die Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit ist damit nach wie vor zulässig. Sie dürfen diese anwenden.