Fristlose Kündigung: 6 Punkte, die Sie als Arbeitgeber rechtfertigen müssen
Ein gutes Betriebsklima ist für Sie als Arbeitgeber unerlässlich. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber dazu beizutragen, aber auch die Mitarbeiter sind daran beteiligt. Tätliche Angriffe auf Kollegen sind ein „No Go“. Wie eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz zeigt, ermöglicht ein tätlicher Angriff aber nicht immer eine fristlose Kündigung (Urteil vom 14.07.2015, 6 Sa 22/15).