Dürfen Azubis streiken?

In vielen Branchen werden zurzeit Arbeitskämpfe zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungen geführt. Dabei sind die Gewerkschaften naturgemäß daran interessiert, dass möglichst viele Beschäftigte mit streiken. Ein Streitpunkt, der sich dabei immer wieder stellt, ist die Frage, ob Azubis auch streiken dürfen.

Voraussetzung dafür, dass Azubis streiken dürfen, ist vor allem, dass die entsprechenden Ausbildungsvergütungen auch in den Tarifverträgen geregelt sind, zu deren Durchsetzung gestreikt wird. Aber das ist eine wichtige Einschränkung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Auszubildende an Warnstreiks dann teilnehmen, wenn diese Streiks zur Durchsetzung der eigenen Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Azubis erfolgen (BAG Urteil vom 12. September 1984,1 AZR 342/83).

Für Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe lohnt es sich also sehr genau zu prüfen, um welche Punkte es in einem Arbeitskampf geht, wenn Azubis streiken. Eine Verletzung des Ausbildungsvertrages liegt selbst bei einem im Übrigen rechtmäßigen Streik dann vor, wenn:

  • es in dem Arbeitskampf nicht zumindest auch um Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Azubis geht.
  • der Azubi an dem Tag gar nicht in der betrieblichen Ausbildung sondern in der Berufsschule ist. Insoweit geht der Besuch der Berufsschule dem Streikrecht vor.

In diesen Fällen der unrechtmäßigen Teilnahme an dem Streik drohen auch den Azubis Sanktionen wie insbesondere eine Abmahnung.

Nimmt der Azubi rechtmäßig an Streiks teil, so dürfen Sie die ihm zustehende Ausbildungsvergütung anteilig für die Streikzeiten kürzen.