Hierauf ist beim Familienkredit zu achten

Begibt man sich auf die Suche nach einer alternativen Gestaltungsvariante, die aus einkommensteuerlicher Betrachtungsweise vorteilhaft erscheint, kommt unweigerlich der Kauf der Immobilie durch die nachfolgende Generation über einen Familienkredit in den Blickwinkel. Hier daher einige Details dieser Vorgehensweise.

Was beim gewerblichen Grundstückshandel zu beachten ist

Ob im Endeffekt ein gewerblicher Grundstückshandel oder eine private Vermögensverwaltung im Immobilienverkauf zu sehen ist, wird in der Regel anhand der sogenannten „Drei-Objekt-Grenze“ entschieden. Wenn daher innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhanges von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft werden, spricht dies regelmäßig für den gewerblichen Grundstückshandel.

Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitszimmers

Hier erläutern wir ein positives Urteil, wann tatsächlich ein Tätigkeitsmittelpunkt im Bezug auf ihre Arbeit gegeben ist. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil aber es ist rechtskräftig. Das Finanzamt hat offensichtlich den Kampf als verloren aus fiskalischer Sicht eingestuft. Dies ist Ihr Sieg!

Betriebliche Nutzung eines Raumes im Einfamilienhaus

Unternehmer kennen die Qual, dass sich die Akten und Dokumente häufen und die angemieteten Büroräume leider zu wenig Platz zur Lagerung all dieser Papierstapel bieten. Die Lösung ist dabei meist, dass das Archiv mit den nicht mehr oder nicht mehr so häufig genutzten Akten nach Hause verlegt wird und dort in einem Keller- oder Speicherraum zum Leidwesen des (Ehe-)Partners aufbewahrt wird.

Doppelte Haushaltsführung bei Familiennachwuchs

Beruflich wird allseits immer Mobilität gefordert. Die doppelte Haushaltsführung ist daher eines der Mittel, über welches diese Mobilität gefördert werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass die steuermindernd anzusetzenden Werbungskosten über den ortsüblichen Mietpreis für eine 60 Quadratmeter Wohnung begrenzt ist. Aktuell musste nun ein erstinstanzliches Finanzgericht klären, ob diese Begrenzung auch gilt, wenn im Hinblick auf den späteren Familiennachzug schon eine größere Wohnung angemietet wird.

Das Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd in der Steuererklärung zum Einsatz kommen müssen, wenn ein anderer Arbeitsplatz für diese Tätigkeit nicht vorhanden ist. Dennoch sind zahlreiche Streitfragen offen. Wie können Sie beispielsweise das Arbeitszimmer steuermindernd ansetzten, wenn die Tätigkeit erst in einem folgenden Jahr beginnt?

Fremdvergleich beim Immobilienkauf unter Verwandten beachten!

Das Finanzamt setzt an Verträge zwischen Verwandten seit je her höhere Kriterien als an Verträge zwischen Fremden. Der Grund: Bei Fremden nimmt man automatisch ein gegengesetztes Interesse der Vertragsparteien voraus, welches bei Verwandten nicht unbedingt gegeben sein muss. Damit aus rein steuerlicher Sicht der Vertrag mit dem Verwandten jedoch anerkannt wird, muss der Fremdvergleich funktionieren.

Immobilienverkauf: Zinsen als nachträgliche Werbungskosten

Wenn der Veräußerungserlös nach einem Immobilienverkauf nicht ausreicht, um das Immobiliendarlehen vollständig zu tilgen, stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Zinsen weiterhin als nachträgliche Werbungskosten aus der Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden können. Aktuell ist Bewegung in diese Frage gekommen, weshalb ein begründeter Hoffnungsschimmer auf Steuerminderung besteht.

Wann ist ein Bürogebäude bezugsfertig?

Die Frage, wann ein Büro bezugsfertig ist, ist von entscheidender Bedeutung im Steuerecht. Maßgeblich ist dies unter anderem dafür, ab wann in bewertungsrechtlichen Angelegenheiten ein Alterswertabschlag bei der Immobilie vorgenommen werden kann. Auch die Frage, ab wann denn tatsächlich Abschreibungen vorgenommen werden können ist hier relevant. Hier einige Antworten.

Wie Sie bei der Steuergestaltung vorgehen sollten

Damit der Aufwand den einzelnen Gebäudeteilen zugerechnet werden kann, ist im Anschaffungsfall eine nach außen hin erkennbare Zuordnungsentscheidung zu treffen. Dabei ist zu unterscheiden ob es sich um die Anschaffung oder die Herstellung eines Objektes handelt. Im Folgenden wird daher beschrieben, wie Sie vorgehen müssen, damit es auch mit der Steuergestaltung bei Darlehenszinsen rund um die Immobilie klappt.

Beispiel zur Wirkung der Steuergestaltung

Anhand der hier aufgeführten, praxisnahen Beispiele zur Steuergestaltung rund um die Darlehenszinsen bei Immobilien wird aufgezeigt, welche Folgen die Steuergestaltung hat. Im Weiteren lesen Sie auch, was Sie unternehmen müssen, damit die Voraussetzungen der Steuergestaltung auch tatsächlich erfüllt werden.

Wie die Verteilung von Darlehenszinsen gelingt

Aus steuerlicher Sicht ist die optimale Verteilung der Darlehenszinsen und die dadurch faktische Erweiterung des Schuldzinsenabzuges ein heißes Thema und daher ein Dauerbrenner in der Steuergestaltung bei Immobilien. Damit diese an sich einfache Gestaltung jedoch auch gelingt, muss bereits in einem recht frühen Stadium mit der Planung begonnen werden.

Leerstand bei Vermietung und Verpachtung

Vermietung und Verpachtung: Nach wie vor spielt zur Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht die Entschlussfassung des Steuerpflichtigen die entscheidende Rolle. Insbesondere bei leerstehenden Immobilien erhöht sich die Bedeutung der subjektiven Beschlussfassung, da eine objektive Überprüfung mangels tatsächlicher Vermietung noch schwieriger ist als sonst.

Billig ist nicht immer gut

Ein weiteres Beweisanzeichen, dass gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht spricht, kann die verbilligte Überlassung einer Wohnung sein. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob Mietverträge mit einem fremden Dritten oder einem Angehörigen geschlossen werden.

Zeitlicher Aspekt und Beweislast der Einkünfteerzielungsabsicht

Einer der wichtigsten Punkte bei Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht ist der zeitliche Aspekt. Zweifel an der Einkünfteerzielungsabsicht sind nach Meinung der Finanzverwaltung sogar schon dann gegeben, wenn ein Objekt innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung oder Herstellung veräußert oder schließlich selbst genutzt wird und innerhalb dieser Zeit kein Einnahmenüberschuss erzielt werden konnte.

Arbeitszimmer: Wichtige Urteile

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitszimmer ist ergangen. Wir berichteten bereits darüber (siehe Verlinkung im Beitrag). Weiterhin sind in der Praxis aber noch zahlreiche frühere Urteile für die Praxis von enormer Bedeutung. Hier daher ein Überblick über wichtige Urteile, die jeder für die Argumentation mit dem Finanzamt nutzen kann.

Hauskauf geplant? Dann handeln Sie jetzt!

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich Sache der Länder. Dies gilt nicht nur für die daraus generierten Einnahmen, sondern auch für eine etwaige Erhöhung des Steuersatzes. Der Hauskauf wird natürlich bei einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch teurer. Lesen Sie hier, welche Bundesländer davon betroffen sind.

Grundstücksgesellschaften dürfen sich nur um ihren Grundbesitz kümmern!

Grundvoraussetzung für die Kürzung bei der Gewerbesteuer ist, dass das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder eigenes Kapitalvermögen verwaltet oder nutzt. Daneben können Wohnungsbauten betreut werden oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen errichtet oder veräußert werden, mehr darf jedoch keinesfalls Gegenstand des Unternehmens sein. Beachten Sie daher die Detailfragen. Denn auch wenn es sich einfach anhört, drohen einige Stolpersteine.

Sonderabschreibungen für Immobilien nach dem Fördergebietsgesetz

Die Überschussprognose bei einer Immobilie, die vermietet wird, beantwortet die Frage, inwieweit die Verluste (häufig steuerliche Verluste) mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden können. Ein ganz zentrale Frage und auch ein Streitthema mit dem Fiskus war hier die Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz. Hier nun eine erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofes.