Keine Versorgungsleistungen mehr bei vorweggenommener Erbfolge
Die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge durch eine Immobilienübertragung gegen Versorgungsleistungen hatte seinerzeit direkt in zwei Steuerarten ihre Reize. Leider ist der einkommensteuerliche Vorteil jedoch dahin. Hier finden Sie die Alternativen.