Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitszimmers

Hier erläutern wir ein positives Urteil, wann tatsächlich ein Tätigkeitsmittelpunkt im Bezug auf ihre Arbeit gegeben ist. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil aber es ist rechtskräftig. Das Finanzamt hat offensichtlich den Kampf als verloren aus fiskalischer Sicht eingestuft. Dies ist Ihr Sieg!

Tätigkeitsmittelpunkt des häuslichen Arbeitszimmers
Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die Kosten in vollständigem Umfang steuermindernd zum Einsatz bringen. Soweit ist die Regelung in der Theorie klar und eindeutig. Was aber bedeutet Tätigkeitsmittelpunkt in der Praxis. Hier scheint es offensichtlich mehrfach Probleme zu geben, ob, wann und wo der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit gegeben ist.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass der qualitative Schwerpunkt der gesamten Berufstätigkeit im Arbeitszimmer beheimatet ist. Alle, wirklich alle für den Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten müssen dort erledigt werden.

Mittelpunkt ist gegeben wenn…
Aktuell hat das Finanzgericht München unter dem Aktenzeichen 13 K 4285/07 ein erfreuliches Urteil zum Tätigkeitsmittelpunkt gefällt. Die Leitsätze der bayrischen Richter geben das Urteil dabei präzise und nachvollziehbar wieder. Zunächst eine kurze Definition des Arbeitszimmers: "Das häusliche Arbeitszimmer ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient."

Die Richter stellen aber direkt klar, dass es auch ohne Weiteres zu einer Loslösung des Arbeitszimmers aus der privat-häuslichen Sphäre kommen kann: "Wird ein Büroraum auch von dritten, nicht familienangehörigen und auch nicht haushaltzugehörigen Personen genutzt, so wird die Einbindung des Büros in die häusliche Sphäre aufgehoben bzw. überlagert."