Hier erfahren Sie, in welchen Bundesländern noch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer geplant ist, und was Sie beim Hauskauf tun können, um die Steuererhöhung abzumildern.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern
Die Kassen sind leer, also greifen die Bundesländer zu. Anders ausgedrückt: Zahlreiche Bundesländer planen nun von Ihrer Möglichkeit, den Steuersatz zur Grunderwerbsteuer einer Erhöhung zu unterziehen, Gebrauch zu machen. Der Hauskauf wird dabei teilweise empfindlich teurer.
Neben den im ersten Teil der Beitragsserie genannten Bundesländern sind ähnliche Pläne auch in Bremen bekannt geworden. Die Stadtmusikanten sprechen hier von einer Grunderwerbsteuererhörung von den besagten 3,5 % auf zukünftig 4,5 %. Gelten soll auch hier der neue Steuersatz ab dem 01. Januar 2011.
Aber Niedersachsen und das Saarland planen zumindest irgendwann in 2011 eine Erhöhung des Steuersatzes zur Grunderwerbsteuer. Während im kleinen Saarland jedoch lediglich eine Erhöhung auf 4 % im Gespräch ist, soll in Niedersachsen auch dierekt der Steuersatz von 4,5 % zum Zuge kommen.
Auch hört man von einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus dem Land Schleswig-Holstein. Die Schleswig-Holsteiner schießen dabei den Vogel ab. Hier ist nämlich eine neuer Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer von 5 % im Gespräch.
Gestaltungen zur Grunderwerbsteuer beim Hauskauf
Wer daher in Schleswig-Holstein bei einem Hauskauf 250.000 € für die Immobilie investieren will, muss bei Realisierung der drastischen Erhöhung mit einer Grunderwerbsteuer von 12.500 € rechnen. Bisher kommt er bei einer gleich hohen Investition noch mit 8.750 € davon. Es lohnt sich also mehr denn je, genauer hinzusehen.
Grundsätzlich kann Grunderwerbsteuer gespart werden, wenn bei dem Hauskauf genau hingeschaut wird. So muss genau geschaut werden, ob Mobiliar, Küchenausstattung oder dergleichen beim Hauskauf dabei ist. Ist dies der Fall, muss dafür ein Wert mit dem Verkäufer ausgemacht werden, der dann nicht der Grunderwerbsteuer und damit auch nicht deren Erhöhung unterliegt.
Auch das im Heizungstank befindliche Öl unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, ebenso wie eine etwaige Instandhaltungsrücklage. Wer genau hinschaut, findet daher vielleicht einiges an Minderungspotenzial.