Was Sie zur Grunderwerbsteuer in NRW wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer in NRW beträgt 5 %. Seit 2011 wurde sie nicht erhöht und weitere Erhöhungen sind derzeit auch nicht geplant, was für Immobilienkäufer eine gute Nachricht ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Steuerlast zu drücken und das auch noch völlig legal. Wir sagen Ihnen alles was Sie wissen müssen!

In NRW wurde die Grunderwerbsteuer zum 01. Januar 2014 nicht erhöht, in anderen Bundesländern hingegen schon. In Schleswig-Holstein beispielsweise betrug die Steuer bis Ende 2013 noch 5 %, ab dem Jahreswechsel liegt sie dort bei 6,5 % und somit um 1,5 Prozentpunkte über dem bisherigen Wert. Immobilien werden durch die Anhebung dieser Steuer deutlich teurer – Schleswig-Holstein hat nun von allen Bundesländern in Deutschland die höchste Grunderwerbsteuer.

In Nordrhein Westfalen liegt die Grunderwerbsteuer seit Oktober 2011 gleichbleibend bei 5 %. Das bedeutet, dass auf eine Immobilie mit einem Kaufwert von 300.000 Euro noch 15.000 Euro Steuern gezahlt werden müssen.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit überhaupt eine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, sind ein Erwerbsvorgang, die Immobilie muss inländisch sein und ein Rechtsträgerwechsel muss stattfinden (zumindest auf dem Papier).

Die Grunderwerbsteuer fällt sowohl dann an, wenn ein bebautes Grundstück gekauft wird, als auch wenn ein unbebautes Grundstück erworben wird. In der Regel wird die Grunderwerbsteuer am Kaufpreis bemessen. Stehen auf einem Grundstück ein oder mehrere Gebäude, so müssen sowohl für das Grundstück als auch für die Gebäude die Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Die Bauzinsen sind in Deutschland nach wie vor sehr niedrig, dennoch ist der Immobilienkauf in den letzten Jahren immer teurer geworden. Die Länder haben erkannt, dass Sie über die Grunderwerbsteuer ihre Kassen füllen können und nutzen dies wie im aktuellen Fall von Schleswig-Holstein auch aus.

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Für die Grunderwerbsteuer in NRW sind aktuell noch keine weiteren Änderungen vorgesehen, dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass es nicht in den nächsten Jahren doch dazu kommen könnte. 

Um die Grunderwerbsteuer zu drücken, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die völlig legal sind

So können Hauskäufer für Inventar, das kein wesentlicher Gebäudebestandteil ist, wie die Küche, die Sauna, das Badezimmerinventar oder das Gartenhäuschen, den Kaufpreis dieser Anschaffungen aus dem Immobilienpreis heraus rechnen. Hauspreis und somit die Grunderwerbsteuer werden so gesenkt. Auch Heizölreserven, die eventuell noch im gekauften Haus vorhanden sind, sollten aus dem Kaufpreis heraus und getrennt abgerechnet werden, da sie kein Gebäudebestandteil sind.

Zu beachten ist, falls sich zum Beispiel mehrere Personen gemeinsam eine Ferienwohnung kaufen, dass die Grunderwerbsteuer nur einmal gezahlt werden muss. Auch wichtig zu wissen ist, dass im Falle eines Rücktritts vom Immobilienkauf das Finanzamt die komplette gezahlte Steuer innerhalb von zwei Jahren wieder zurückerstatten muss.

Kauft jemand ein unbebautes Grundstück, das anschließend bebaut werden soll, so sollten der Vertrag mit dem Bauunternehmer und der Vertrag mit dem Grundstückbesitzer unabhängig voneinander abgeschlossen werden, sowohl zeitlich als auch im Optimalfall mit unterschiedlichen Vertragspartnern. Auf diese Weise wird verhindert, dass sowohl für das Grundstück als auch für das Haus eine Grunderwerbsteuer erhoben wird.

Die Grunderwerbsteuer gehört den Bundesländern

In Ausnahmefällen kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden, so zum Beispiel wenn die Immobilie, die erworben wird, zur gewerblichen oder teilgewerblichen Nutzung vorgesehen ist. Nutzt ein Unternehmen oder ein Freiberufler die Immobilie, dann kann die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (auch anteilig möglich). Sollen das Haus oder einzelne Wohnungen in einem Mehrparteienhaus vermietet werden, so kann die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Sie merken: Es gibt ein paar Lücken, um die Grunderwerbsteuer zu drücken und so Kosten zu sparen. Ob die Grunderwerbsteuer in NRW und den anderen Bundesländern in nächster Zeit nochmal angehoben wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Steuer steht in jedem Fall den Bundesländern zu und kann von diesen an die Kommunen weitergereicht werden.