Mietverträge mit Angehörigen sind nicht grundsätzlich Gestaltungsmissbrauch
Der Bundesfinanzhof stellte bereits klar (Aktenzeichen IX R 16/04), dass der Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch darstellt, weil der Mieter zuvor sein Nutzungsrecht an dem Mietobjekt unentgeltlich aufgegeben hat. Damit folgt das oberste deutsche Finanzgericht seiner bisherigen Auffassung.