Zeitmietverträge sprechen nicht immer gegen eine Einkunftserzielungsabsicht
Mit Urteil vom 14. Dezember 2004 (Aktenzeichen: IX R 1/04) entschied der Bundesfinanzhof bereits in seinem Leitsatz: „Allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet.“ Auch wenn das Urteil schon älter ist: die Thematik ist brandaktuell.