Außergewöhnliche Belastungen: Steuersparen mit Kindern

Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht sind die letzten Bastionen für Steuerpflichtige, um die Steuerlast zu drücken. Das Besondere dabei: sie gelten für jedermann. Eltern werden dabei auch noch bevorzugt, denn wer Kinder hat, kann in der Summe mehr Geld steuermindernd geltend machen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was außergewöhnliche Belastungen sind und wie Sie davon profitieren können.

Schenkungssteuer: Alle zehn Jahre neue Freibeträge

Auch wenn die Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht relativ hoch sind, gibt es doch Fälle, bei denen das Vermögen nicht steuerfrei auf die nachfolgende Generation übertragen werden kann. Besondere Sachverhalte mit Immobilien sind hier in erster Linie zu nennen. Mit Weitblick und einer unerlässlichen Planung kann die Schenkungssteuer dann vielleicht immer noch verhindert werden.

Steuermindernde Kostenpauschale für jedermann

Die Frage, ob die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete mit dem Grundgesetz vereinbart ist, oder ob vielleicht sogar allen Arbeitnehmern eine entsprechende Kostenpauschale gewährt werden muss, ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie sich an dieses Verfahren anhängen wollen.

So sparen Sie mit der Krankenversicherung Ihrer Kinder Steuern

Eltern von privat krankenversicherten Kindern sowie von Kindern in einer Berufsausbildung können von einer neuen Steuersparmöglichkeit profitieren: Die Eltern können nun viel leichter die Versicherungsbeiträge der Kinder in ihrer Steuererklärung geltend machen, so eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg (Az: S 2221 – 118 – St 22).

Zu erwartende Urteile bei den Einkünften aus Gewerbe und Vermietung

Schon in einem vorherigen Beitrag hatten wir die in 2012 zu erwartenden Urteile des Bundesfinanzhofs für Angestellte aufgezählt. Hier folgen nun ausgewählte Verfahren, die ausweislich des Jahresberichtes des Bundesfinanzhofes in diesem Jahr abgeurteilt werden. Auf diese Weise kann jeder prüfen, ob er betroffen ist und auch unten nachlesen, wie verfahrensrechtlich vorzugehen ist.

Zu erwartendes Urteil des Bundesfinanzhofs für Angestellte

Auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht das oberste Finanzgericht einmal im Jahr seinen Jahresbericht. Besonders interessant: Darin nennt es auch anhängige Verfahren, die im laufenden Jahr abgeurteilt werden. Wer daher ein Problem mit dem Finanzamt hat, sollte seinen Steuerbescheid unter Verweis auf ein entsprechendes Verfahren offen halten. Hier einige Verfahren für Angestellte.

Positive Urteile zur Entfernungspauschale

Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist je Arbeitstag für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer steuermindernd absetzbar. Dabei ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zulegen. In zwei positiven Urteilen wurde nun jedoch entschieden, dass auch längere Wege steuermindernd absetzbar sein können.

Antworten zur Lohnsteuerbescheinigung für dieses Jahr

Deutsches Steuerrecht ist kompliziert. Dies zeigt sich auch an Anfragen, die an das Finanzministerium herangetragen werden und schließlich seitens der Finanzverwaltung durch Veröffentlichung auf der Internetpräsenz beantwortet werden. Aktuell ging es um die Frage ob der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 bestimmte Arbeitgeberanteile ausgewiesen werden müssen. Hier die Antwort der Finanzverwaltung.

Zu erwartende eBay-Urteile und verfahrensrechtliche Entscheidungen

In seinem letzten Jahresbericht hat der Bundesfinanzhof für das aktuelle Jahr diverse interessante Entscheidungen angekündigt. Aus verschiedenen Rechtsbereichen informierten wir Sie bereits über die einschlägigen Urteile der Zukunft. Hier noch der Hinweis auf das so genannte eBay-Urteil sowie zwei interessante verfahrensrechtliche Fragen.

Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung?

Kosten für Diätverpflegung sind regelmäßig hoch. Dennoch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass diese Kosten nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung angesetzt werden können. Dies gilt auch, wenn die Diät aus medizinischen Gründen durchgeführt werden muss. Aktuell wurde geklärt, ob dies auch gilt, wenn die Diät anstelle von Medikamenten angeordnet wird.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013

ELStAM ist die Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Mittels dieser Merkmale soll die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient haben. Sämtliche Daten sollen dann durch die Arbeitgeber aus einer Zentraldatei abgerufen werden können. Aufgrund technischer Schwierigkeiten muss nun der Start dieser Zentraldatei auf 2013 verschoben werden. Was aktuell zu beachten ist, finden Sie hier!