Eheliche Güterstände – Auswirkung der ehelichen Gütergemeinschaft
Erbschaft- und Schenkungssteuer bei ehelichen Güterständen. Das BGB sieht bei Ehegatten drei verschiedene Güterstände vor: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft.
Erbschaft- und Schenkungssteuer bei ehelichen Güterständen. Das BGB sieht bei Ehegatten drei verschiedene Güterstände vor: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft.
Um von den Steuervorteilen durch vermietete Häuser und Wohnungen optimal zu profitieren, ist es mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung noch nicht getan. Sie sollten auch Ihren Steuerbescheid sorgfältig prüfen und bei eventuellen Abweichungen Einspruch einlegen. (Stand: 13.07.2008)
Steuerberater müssen für falsche Anlageempfehlungen Schadensersatz leisten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgericht Coburg hervor, welches einen Berater verurteilte, rund 560.000 Euro Verlust seines Mandanten aus Termingeschäften zu erstatten.
Zurzeit geistern viele Steuermodelle durch die Medien. Doch fast alle Vorschläge haben eine Gemeinsamkeit: Die Steuersätze sollen künftig sinken. Welches Modell gewinnt, und wann es umgesetzt wird, ist noch völlig offen. Sie können aber schon jetzt mit Nullkupon-Anleihen die Belastung Ihrer Zinseinkünfte senken und Ihre Netto-Rendite nach oben schrauben. In Zeiten niedriger Zinssätze ist das ein wichtiger Erfolgsgarant Ihrer Depot-Optimierung.
Wie so häufig im Leben gibt es auch in Sachen Vermögensaufbau ganz verschiedene Strategien, aber auch ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Wir haben die wichtigsten „Typen“ aufgeführt. Vielleicht erkennen Sie sich ja wieder …
Wohnen und Arbeiten im selben Haus – diesen Traum verwirklichen sich immer mehr Selbstständige. Sie bauen ein Haus, nutzen es privat und vermieten einen Teil an Ihre Firma. Lesen Sie im Folgenden, was Sie wissen sollten, wenn Sie auch unter einem Dach wohnen und arbeiten.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnungseigentümergemeinschaften eine Instandhaltungsrücklage bilden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage. Zweck der Instandhaltungsrücklage ist es, Geldmittel anzusammeln, die sowohl künftig anfallende, vorhersehbare Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als auch unvorhersehbare, plötzlich auftretende Reparaturkosten abdecken soll.
Erhält Ihr Verein Sachspenden, müssen Sie in der Zuwendungsbestätigung den Wert der Spende bestätigen und Angaben zur Wertermittlung machen (zum Beispiel Angaben über Alter, Zustand, ehemaligen Kaufpreis). Wie Sie finanzamtssicher den Wert von Sachspenden klären, lesen Sie in diesem Artikel.
Von Gesetzes wegen ist die Finanzverwaltung verpflichtet, auf Antrag eines jeden Kapitalanlegers eine Günstigerprüfung durchzuführen. Das bedeutet: Ihre der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte werden den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen. Sinn und Zweck ist, den Kapitalanlegern eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu ermöglichen, um so Protesten von Niedrigsteuerzahlern und Rentnern entgegenzuwirken.
Genussscheine bieten Ihnen höhere Renditen, weil Genussscheine eine Mischung zwischen Aktien und Anleihen und dementsprechend etwas riskanter sind. Genussscheine haben einen Nominalwert und bieten eine feste Verzinsung (wie Anleihen). Besonders aus steuerlicher Hinsicht lohnen sich diese lukrativen Zinsanlagen oft.
Für Baumaßnahmen an einem Gebäude, das nach landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie gemäß § 7i EStG erhöhte Abschreibungen in Anspruch nehmen. Sie benötigen allerdings von der zuständigen Denkmalbehörde eine Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für den Denkmalschutz vorliegen. Diese Bescheinigung der Denkmalbehörde ist als Grundlagenbescheid für das Finanzamt bindend.
In vielen GmbHs zeichnet sich bereits in diesem Frühjahr ab, dass die Geschäfte in diesem Jahr besser laufen als im Vorjahr. Kein Wunder, dass viele Geschäftsführer daran denken, ihre Zurückhaltung der letzten Jahre aufzugeben und sich schon einmal einen Vorschuss auf die zu erwartende Gewinntantieme zu „genehmigen“. Doch Vorsicht: Meistens rechnet sich eine Abschlagszahlung eher als ein windiger Vorschuss.
Gut 800 € hat Hans Schmied 2006 an der Volkshochschule verdient. Sein Kurs „Einführung in die Digitalfotografie“ entpuppte sich als echter Renner und steht auch für dieses Jahr gleich mehrfach im Programm. Knapp 1.400 € wird Schmieds Honorar dafür sein. „Ein nettes Sümmchen, wenn bloß die verflixte Steuer nicht wäre!“, denkt er. Dabei müsste er die gar nicht zahlen. Machen Sie es besser als Herr Schmied und sparen Sie in solchen Fällen die Steuern und Sozialabgaben. Möglich macht’s die so genannte „Übungsleiterpauschale“.
Das erste Halbjahr 2006 war für Deutschlands Steuerzahler alles andere als erfreulich. Erst kürzlich wurden viele zusätzliche Ausgaben auf uns abgewälzt. Bereits im Mai hatte die Bundesregierung endgültig beschlossen, dass der Sparerfreibetrag vom nächsten Jahr an halbiert wird. Die Anleger müssen von ihren Zinsen somit einen größeren Teil an den Fiskus abgeben. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sich ganz legal dagegen zu wehren.
Der Fiskus kämpft 2006 mit harten Bandagen. Das Personal in den Betriebsprüferstellen und bei der Steuerfahndung wurde noch einmal kräftig aufgestockt. Die Chancen, unerwarteten Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen, sind heutzutage dementsprechend hoch.