Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen steuerfrei vererben?

Die Änderungen im Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht sind Ende 2008 durch alle notwendigen Instanzen gegangen und mit Wirkung vom 01.01.2009 rechtskräftig. Im unternehmerischen Bereich resultieren die Änderungen primär aus den geänderten Bewertungsvorschriften, die zu einer Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen.

Wann Sie Ihrem Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen bescheinigen müssen

Viele Vermieter und Hausverwalter werden derzeit von ihren Mietern um Bescheinigungen gebeten, mit denen diese die Kosten haushaltsnaher Handwerker- und Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wenn Ihre Betriebskostenabrechnung bereits die notwendigen Informationen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen enthält, brauchen Sie Ihren Mietern eine zusätzliche Bescheinigung nicht auszustellen.

Finanzplanung – ab 2009 Belege aufbewahren!

Ab 01.01.2009 gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen die neue „Abgeltungsteuer“. Durch die pauschale Besteuerung der Erträge mit 25% (plus SoLi und ggf. Kirchensteuern) soll vieles vereinfacht werden. Allerdings kommt auf die Anleger ein erhöhter Aufwand zu: die Abrechnungen und Unterlagen aus Wertpapieranlagen sollten zwingend aufbewahrt werden!

Finanzplanung- Erbschaftsteuer und Grundsätzliches

Die Erbschaftsteuerreform scheint den Weg durch die Instanzen zu gehen. Nachdem die Regierungskoalition sich geeinigt und der Bundestag zugestimmt hat, muss am 05.12. der Bundesrat das Gesetz „durchwinken“. Grundsätzlich steht eine Höherbewertung von Immobilien und Gewerbevermögen an, dafür werden Freibeträge zum Teil deutlich angehoben, insbesondere für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder.

Finanzplanung: Erbschaftsteuerreform – erste Überlegungen

Die Parteien der Regierungskoalition haben am 06.11.2008 eine Einigung bei der Reformierung der Erbschaftsteuer erreicht. Überraschend enthält diese Einigung den vollkommen steuerfreien Übergang des Familienwohnheims auf Ehegatten und – unter bestimmten Voraussetzungen- Kinder im Erbfall. Details sind noch nicht bekannt, allerdings lassen sich erste Gestaltungen ableiten.

Abgeltungsteuer – Augen auf bei der Geldanlage

Ab 01.01.2009 gilt eine pauschale „Abgeltungsteuer“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Ihren Geldanlagen. Zukünftig werden 25% zuzüglich „Soli“ und gegebenenfalls Kirchensteuer, in der Summe rund 28%, der Erträge direkt an der Quelle von den Banken einbehalten. Zusätzlich werden ab 01.01.2009 auch die bisher steuerfreien „Kursgewinne“ von der Abgeltungsteuer erfasst.

Mit Nullkupon-Anleihen verschieben Sie Ihre Zinserträge

Zurzeit geistern viele Steuermodelle durch die Medien. Doch fast alle Vorschläge haben eine Gemeinsamkeit: Die Steuersätze sollen künftig sinken. Welches Modell gewinnt, und wann es umgesetzt wird, ist noch völlig offen. Sie können aber schon jetzt mit Nullkupon-Anleihen die Belastung Ihrer Zinseinkünfte senken und Ihre Netto-Rendite nach oben schrauben. In Zeiten niedriger Zinssätze ist das ein wichtiger Erfolgsgarant Ihrer Depot-Optimierung.

Steuern sparen mit der Instandhaltungsrücklage

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnungseigentümergemeinschaften eine Instandhaltungsrücklage bilden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage. Zweck der Instandhaltungsrücklage ist es, Geldmittel anzusammeln, die sowohl künftig anfallende, vorhersehbare Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als auch unvorhersehbare, plötzlich auftretende Reparaturkosten abdecken soll.

Günstigerprüfung: Verlassen Sie sich nicht auf das Finanzamt!

Von Gesetzes wegen ist die Finanzverwaltung verpflichtet, auf Antrag eines jeden Kapitalanlegers eine Günstigerprüfung durchzuführen. Das bedeutet: Ihre der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte werden den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen. Sinn und Zweck ist, den Kapitalanlegern eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu ermöglichen, um so Protesten von Niedrigsteuerzahlern und Rentnern entgegenzuwirken.

Steuerermäßigung: Die Denkmalbehörde entscheidet, ob die Voraussetzungen vorliegen

Für Baumaßnahmen an einem Gebäude, das nach landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie gemäß § 7i EStG erhöhte Abschreibungen in Anspruch nehmen. Sie benötigen allerdings von der zuständigen Denkmalbehörde eine Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für den Denkmalschutz vorliegen. Diese Bescheinigung der Denkmalbehörde ist als Grundlagenbescheid für das Finanzamt bindend.

Finanzamtsichere Abschlagszahlung ist besser als windiger Vorschuss

In vielen GmbHs zeichnet sich bereits in diesem Frühjahr ab, dass die Geschäfte in diesem Jahr besser laufen als im Vorjahr. Kein Wunder, dass viele Geschäftsführer daran denken, ihre Zurückhaltung der letzten Jahre aufzugeben und sich schon einmal einen Vorschuss auf die zu erwartende Gewinntantieme zu „genehmigen“. Doch Vorsicht: Meistens rechnet sich eine Abschlagszahlung eher als ein windiger Vorschuss.

Verdienen Sie dank der Übungsleiterpauschale bis zu 1.848 € steuerfrei

Gut 800 € hat Hans Schmied 2006 an der Volkshochschule verdient. Sein Kurs „Einführung in die Digitalfotografie“ entpuppte sich als echter Renner und steht auch für dieses Jahr gleich mehrfach im Programm. Knapp 1.400 € wird Schmieds Honorar dafür sein. „Ein nettes Sümmchen, wenn bloß die verflixte Steuer nicht wäre!“, denkt er. Dabei müsste er die gar nicht zahlen. Machen Sie es besser als Herr Schmied und sparen Sie in solchen Fällen die Steuern und Sozialabgaben. Möglich macht’s die so genannte „Übungsleiterpauschale“.

Jetzt wird es Ernst: Ihr Sparerfreibetrag halbiert sich – So reagieren Sie richtig!

Das erste Halbjahr 2006 war für Deutschlands Steuerzahler alles andere als erfreulich. Erst kürzlich wurden viele zusätzliche Ausgaben auf uns abgewälzt. Bereits im Mai hatte die Bundesregierung endgültig beschlossen, dass der Sparerfreibetrag vom nächsten Jahr an halbiert wird. Die Anleger müssen von ihren Zinsen somit einen größeren Teil an den Fiskus abgeben. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sich ganz legal dagegen zu wehren.