Und für eine solche individuelle Dienstleistung gebe es für eine Gebühr auch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 46/07). Eine Revision beim Bundesfinanzhof ist jedoch zugelassen.
Auch die zweifache Belastung von Baukosten mit sowohl Umsatz- als auch Grunderwerbssteuer stand zur Diskussion. Und wieder wurde zum Nachteil des Steuerzahlers entschieden.
Das Finanzgericht Niedersachsen hielt die Doppelbeslastung zwar für nicht rechtmäßig (Brief 17/08), das Finanzgericht Münster entschied jedoch gegenteilig (Az. 8 K 4414/05 GrE).
Es gebe einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskauf und dem nachfolgenden Vertrag zur Bebauung, deswegen müsse auf die Gebäudeherstellungskosten Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dies stimme auch mit EU-Recht überein, so das Finanzgericht Münster.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich der Steuererleichterungen für schwere Geländewagen angenommen – und sie gestrichen (Az. II R 62/07). Außerdem sei die rückwirkende Änderung verfassungskonform. Auch zum Thema Autos entschied der BFH, dass Spekulationsverluste aus dem Verkauf privater Jahreswagen unter Spekulationsgeschäfte fallen (Az. IX R 29/06).
Ein Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung ist zu erwarten, so dass sich der Rechtsweg wohl nicht vermeiden lassen wird, wenn man diese Spekulationsgeschäfte geltend machen will.