Praxis-Tipp
Entscheiden Sie sich für eine Regelung, wonach Sie bereits im laufenden Geschäftsjahr Abschlagszahlungen auf Ihre Gewinntantieme erhalten.
Beispielsweise können Sie mit Ihrer GmbH vereinbaren, dass Sie in der Mitte oder etwa auch am Ende des 3. und 4. Quartals Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Gewinntantieme erhalten. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen auf die Gewinntantieme bedeutet einen echten Liquiditätsgewinn.
Diese Regelung erkennt das Finanzamt an
Besonders erfreulich: Abschlagszahlungen lässt der Bundesfinanzhof sogar dann gelten, wenn sie nicht verzinst werden. Der Grund: Mitarbeitende Gesellschafter müssen ihre Dienstleistung ohnehin schon „vorschussweise“ erbringen. Es widerspricht einem weit verbreiteten Gerechtigkeitsgefühl, wenn angemessene Vorschusszahlungen dann auch noch verzinst werden sollen (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 22. Oktober 2003, Az.: I R 36/03).
Praxis-Tipp
Eine eindeutige und unmissverständliche Vereinbarung darüber, dass sie im 3. und 4. Quartal Anspruch auf unverzinsliche Abschlagszahlungen auf die Gewinntantieme haben, ist ein absolutes Muss.
Vorsicht: Schwammige Regelungen bieten dem Finanzamt sonst eine Steilvorlage, doch noch verdeckte Gewinnausschüttungen anzunehmen.
Musterformulierung "Abschlagszahlungen"
„Die Gesellschafter _______________ haben Anspruch auf unverzinsliche Abschlagszahlungen auf die Gewinntantieme für das Wirtschaftsjahr 2007 in Höhe von jeweils ____________ €, fällig jeweils am 30.8. und 30.11.2007.“ |