Was für Unternehmer in der Ruhestandsplanung wichtig ist

Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor einer besonderen Herausforderung, wenn es um die Planung des Ruhestands geht. Die Entwicklung strategischer Pläne für die Zeit der Rente ist unerlässlich, um später finanzielle Stabilität (und den gewohnten Lebensstandard) zu gewährleisten.

Während die Zahl der Freiberufler und selbstständiger Unternehmer in Deutschland weiter steigt, zeigen Studien, dass viel zu wenige richtig auf den Ruhestand vorbereitet sind. Trotz des wachsenden Bewusstseins hinsichtlich des Sparens für die goldenen Jahre hat nur ein Drittel der Selbstständigen eine gesetzliche Rentenversicherung abgeschlossen – und läuft damit Gefahr, im Ruhestand mit Versorgungslücken in der Rente zurechtkommen zu müssen. 

Das bedeutet, dass es für alle Selbstständigen und Freiberufler/innen besonders wichtig ist, rechtzeitig eine individuelle Altersvorsorgestrategie zu entwickeln oder auszubauen, um sich im Alter abzusichern. Die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer spielt deshalb bei der Alterssicherung eine entscheidende Rolle.

Pflichtversicherungen allein reichen oft nicht aus

Angehörige freier Berufe verlassen sich in der Regel auf die Rentenkasse oder die Sozialversicherung als Hauptquelle für ihr Alterseinkommen. Doch aufgrund des rasanten demografischen Wandels und anderer Faktoren kann es durchaus sein, dass die Pflichtversicherung allein nicht ausreicht, um den gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.

Tatsache ist allerdings auch, dass viele selbstständige Unternehmer je nach Situation gar keinen Anspruch auf die Rente durch eine Pflichtversicherung haben, wie es bei etwa Arbeitnehmern der Fall ist.

Was kann man tun?

Für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Rentenbezüge aus der Pflichtversicherung haben, ist eine ergänzende, zusätzliche Vorsorge damit unerlässlich.

Doch was bedeutet das konkret? Gerade als Selbstständiger ist es wichtig, die Initiative zu ergreifen, um die finanzielle Zukunft bis hinein ins Rentenalter zu sichern. Regelmäßige Investitionen in einen strukturierten Vermögensaufbau können etwa dabei helfen, langfristig erfolgreich zu sein und zu vermeiden, dass man im Ruhestand ohne Einkommen dasteht. 

Um die Ersparnisse zu maximieren, empfiehlt es sich, separat für die Altersvorsorge zu planen und von jedem Honorar, das während der Arbeit verdient wird, bestimmte Prozentsätze abzuziehen – ähnlich wie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Angestellte abführen.

Die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer/innen

Gesellschafter-Geschäftsführer/innen haben oft keine gesetzlichen Rentenansprüche. Somit sind sie selbst dafür verantwortlich, ihre Rentenlücke zu schließen. Diese Herausforderung ist besonders groß, da die Einkommen der GGF die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten können. Zugleich wird damit die Anrechnung von Gehaltsbestandteilen auf die Sozialversicherungsrente im Alter begrenzt. 

Ohne einen umfassenden und konkreten Plan zur Ergänzung der aus früheren Beschäftigungsverhältnissen erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung laufen Gesellschafter-Geschäftsführer/innen Gefahr, nach ihrem Eintritt in den Ruhestand mit zu großen finanziellen Einschränkungen konfrontiert zu werden. Deshalb ist es wichtig, sich vorher ausreichend zu versichern.

Wer hat Anspruch auf bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer/innen?

Grundsätzlich gilt: Die Rechtsform des Unternehmens entscheidet darüber, ob der Unternehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hat.

Geschäftsführer/innen, die Anteile am Unternehmen halten, haben möglicherweise keinen Anspruch auf eine Rente, während führende Angestellte des Unternehmens weiterhin davon profitieren können. 

Einzelunternehmen und andere Rechtsformen wie GbRs oder OHGs bieten in der Regel keine Optionen für die betriebliche Altersversorgung an. Andere Rechtsformen wie GmbHs, KGaAs oder AGs (ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung) hingegen erlauben eine bAV.

Steuern und bAV

Als Gesellschafter-Geschäftsführer bieten sich Vorteile bezüglich der individuellen Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. So können etwa Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Dafür gelten jedoch insbesondere folgende Vorschriften und Regelungen – diese können je nach Durchführungsweg der bAV allerdings noch weiter variieren:

So muss unter anderem das Unternehmen bereits 5 Jahre bestehen – ebenso wie ein Arbeitsvertrag, in dem die Bedingungen für die Betriebsrenten genauestens festgelegt sind. Außerdem sollten diese Renten innerhalb der 75%-Gehaltsgrenze bleiben und angemessene Mittel zurückgelegt werden. 

Hinzu kommt noch die Mindestbetriebszugehörigkeit der Geschäftsführerschaft von mindestens 10 Jahren vor Erreichen des Rentenalters.

Vorteile der bAV für Gesellschafter und Geschäftsführer

Eine betriebliche Altersvorsorge bietet eine Fülle von Vorteilen für die Gesellschafter-Geschäftsführer: von steuerlichen Anreizen und Insolvenzschutz für die Altersvorsorge bis hin zu Leistungen bei Invalidität.

Mit einer Vielzahl von Optionen kann man die betriebliche Altersvorsorge auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden – für eine optimale Ruhestandsplanung ist das essenziell.

Passgenaue Altersvorsorge für Gesellschafter und Geschäftsführer

Wie bereits erwähnt, hat man als Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Pensionsplan zu erstellen, der auf die Bedürfnisse und das Budget des Unternehmens zugeschnitten ist. Durch die Investition in eine betriebliche Altersversorgung über eine GmbH für Gesellschafter-Geschäftsführer/innen lassen sich nicht nur Steuervorteile erzielen, sondern auch eine zusätzliche Sicherheit für die Altersvorsorge erreichen. Bei der Einrichtung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge einzahlen.

Als Unternehmer richtig für den Ruhestand planen

Es liegt auf der Hand: Die Ruhestandsplanung ist ein wichtiges Thema für Selbstständige und Unternehmer. Um die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten, sollten Unternehmer rechtzeitig mit der Planung beginnen. Unbedingt dabei zu berücksichtigen sind die folgenden Punkte:

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der Ruhestandsplanung für Unternehmer. Sie ermöglicht, über den Betrieb Vermögen aufzubauen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Die bAV kann in verschiedenen Formen angeboten werden, wie etwa als Direktversicherung, Pensionszusage oder Unterstützungskasse. Die Wahl des richtigen Modells hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der persönlichen Situation des Unternehmers.

Nachfolgeregelung

Die Nachfolgeregelung ist ein weiteres wichtiges Thema für Unternehmer in der Ruhestandsplanung. Wer sein Unternehmen im Ruhestand übergeben möchte, sollte sich rechtzeitig mit diesem Thema befassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nachfolge zu regeln, darunter die Übertragung des Unternehmens auf einen Nachfolger oder die Veräußerung des Unternehmens an einen externen Partner. Eine sorgfältige Planung und umfassende Beratung sind dabei unerlässlich, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

Vermögensaufbau und Absicherung

Neben der bAV und der Nachfolgeregelung ist auch der Vermögensaufbau für die finanzielle Absicherung des Ruhestands von großer Bedeutung. Unternehmer sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, auf welche Art und Weise sie ihr Vermögen anlegen und aufbauen möchten. Die persönliche Risikobereitschaft, die Höhe der zu erwartenden Einnahmen und die Anlagestrategie sind nur einige der Faktoren, die den persönlichen Vermögensaufbau beeinflussen. 

Fazit

Berücksichtigt man als Unternehmer diese Punkte bei der Ruhestandsplanung und kümmert sich rechtzeitig darum, schafft man ein solides Fundament, um finanziell abgesichert und frei von Sicherungslücken ins Rentenalter zu starten. 

Gerade weil die Planung des Ruhestands aber ein derart zentrales und wichtiges Thema ist, sollte man sich nicht davor scheuen, Experten zurate zu ziehen. Diese können wertvolle Unterstützung bei der Klärung von Unklarheiten und der Koordination der Vorsorge bieten.

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