Beim Besuch der Steuerfahndung – Wahren Sie Ihre GmbH-Interessen

Der Fiskus kämpft 2006 mit harten Bandagen. Das Personal in den Betriebsprüferstellen und bei der Steuerfahndung wurde noch einmal kräftig aufgestockt. Die Chancen, unerwarteten Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen, sind heutzutage dementsprechend hoch.

Besuch von der Steuerfahndung
Ein Mittel gegen eine richterlich angeordnete Durchsuchung gibt es nicht.
Allerdings stehen Ihnen gegenüber der Steuerfahndung Rechte zu, die in der Hektik des Geschehens oft nicht ausreichend wahrgenommen werden. Wie Sie sich bei einer Durchsuchung Ihrer GmbH-Räume am besten verhalten:

1. Beteiligte festhalten
Notieren Sie

  • die Namen sowie Vornamen,
  • Dienststellung,
  • Dienstnummer,
  • Dienstbehörde
  • und ein möglichst prägnantes Merkmal (dichte Augenbrauen, Halbglatze, Levis-Jeans).

So können Sie die Beamten später während der Durchsuchaktion leichter identifizieren.

2. Durchsuchungsbeschluss prüfen
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Dazu sind die Fahnder von der Steuerfahndung verpflichtet.
Achten Sie auf das Ausstellungsdatum. Es darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Zusatz-Tipp: Richtet sich der Durchsuchungsbeschluss auf bestimmte Unterlagen, so ist es in der Regel zweckmäßig, diese sofort und vollständig herauszugeben. Damit ist der Durchsuchungsbeschluss erschöpft und die Durchsuchung ist zu beenden. Gleichzeitig mindert dies die Gefahr von Zufallsfunden. 3. Einzelheiten festhalten
Greifen Sie zu einem Diktiergerät und diktieren Sie den Ablauf der Durchsuchungsaktion präzise, mit Angaben der Uhrzeit auf das Band.
Dann können Sie die Aktion später genau nachvollziehen und wissen, gegen wen Sie wegen Sachbeschädigung, Nötigung, Verwüstung oder Hausfriedensbruch vorgehen können.

4. Keine Auskunft geben
Verhalten Sie sich gegenüber der Steuerfahndung ruhig und passiv, geben Sie keinerlei Auskünfte.

Übrigens: Sie sind auch nicht zur Mitarbeit der Durchsuchung verpflichtet.

Achtung: Die Beamten von der Steuerfahndung dürfen mehr, als Sie glauben – zum Beispiel auch in den intimsten Dingen herumschnüffeln, etwa Ihrem Aktenkoffer, Ihrem Auto und in der Handtasche Ihrer Sekretärin. Selbst gegen eine Leibesvisitation sind Sie machtlos. Die PCs im Büro und selbst in der Privatwohnung sind nicht vor der Steuerfahndung sicher.

5. Fertigen Sie Kopien an
Weisen Sie aber die Beamten der Steuerfahndung darauf hin, dass Sie keine Unterlagen freiwillig herausgeben und diese beschlagnahmt werden müssen.
Fertigen Sie von allem Kopien an und sichern Sie sich, zum Beispiel mit dem Diktiergerät, Zeugenaussagen der Anwesenden.