Achtung, wenn Kinder Kapitalerträge einnehmen

Kinder können bis zu 801 Euro jährlich steuerfrei an Kapitalerträgen einnehmen. So weit, so gut. Steuerfrei bleiben Erträge bis zu 8.500 Euro pro Jahr, wenn der Minderjährige keine weiteren Einkünfte hat. Ist das Geldgeschenk größer, wird Einkommensteuer fällig, denn auch Kinder sind Steuerzahler.

Liegen die Kapitalerträge in diesem Freibetrag, aber über 7.680 Euro im Jahr, kommt der nächste Haken: Bei einer Überschreitung dieser Einkommensgrenze haben die Eltern keinen Kindergeldanspruch mehr. Auch bei der Krankenversicherung können sich Probleme ergeben.

Wenn die Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Kinder kostenlos mitversichert, kann diese Mitversicherung verlorengehen. Die Versicherer lassen sie nämlich nur zu, wenn das Einkommen des Kindes monatlich 355 Euro nicht übersteigt. Daraus ergibt sich, dass Kinder ohne weiteres Einkommen keine höheren Kapitalerträge einnehmen sollten.

Wenn kein Bargeld verschenkt werden soll, sondern Wertpapiere, muss diese Übertragung ab dem Jahr 2009 der Bank angezeigt werden. Wenn das Depot ohne Benachrichtigung der Bank übertragen wird, geht sie von einem Neukauf aus. Daraus folgt: Käufe vor 2009 sind nicht mehr von der Abgeltungssteuer befreit.