Genussscheine: lukrative Zinsanlage, mit der Sie Steuern sparen können

Genussscheine bieten Ihnen höhere Renditen, weil Genussscheine eine Mischung zwischen Aktien und Anleihen und dementsprechend etwas riskanter sind. Genussscheine haben einen Nominalwert und bieten eine feste Verzinsung (wie Anleihen). Besonders aus steuerlicher Hinsicht lohnen sich diese lukrativen Zinsanlagen oft.
Genussscheine können eine lukrative Zinsanlage sein
Gleichzeitig hängt aber die Frage, ob die Zinsen ausgeschüttet werden, bei Genussscheinen vom unternehmerischen Erfolg (festgelegte Gewinnziele) ab. Da ist eine Parallele zu den Dividenden-Ausschüttungen bei Aktien.
Beachten Sie bei Genussscheinen folgende Auswahlkriterien
Da die Ausschüttung vom wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens abhängt, sollten Sie für Ihre Genussscheine wichtige Auswahlkriterien beachten:
  • Wählen Sie nur solche Genussscheine für Ihr Depot aus, bei denen Sie die Gewinnausschüttung des Unternehmens (Emittenten) positiv beurteilen.
  • Bevorzugen Sie Genussscheine mit einer Nachzahlpflicht.
Achtung Falle
In verschiedenen Finanzpublikationen und im Internet tauchen verstärkt Anzeigen von unbekannten Unternehmen auf, die Genussscheine mit einer hohen Verzinsung anbieten. Da die Geschäftsaussichten dieser Unternehmen für Sie fast undurchschaubar sind, sollten Sie diese Angebote meiden. Rutscht das Unternehmen in die roten Zahlen ab, droht ein Zinsausfall und im schlimmsten Fall der Verlust des gesamten für die Genussscheine eingesetzten Kapitals.

So sparen Ihre Genussscheine Steuern

Falls Sie Ihren Sparer-Freibetrag durch andere Zinserträge bereits ausgereizt haben, können Sie durch Genussscheine Steuern sparen. Hintergrund: Im Unterschied zu Anleihen gibt es für Genussscheine keine Stückzinsen.
Die Stückzinsen
Beim Kauf von Anleihen zahlen Sie den aktuellen Kurs und zusätzlich die seit der letzten Ausschüttung angesammelten Zinsen (auch Stückzinsen genannt). Da die Zinsen separat aufgeführt werden, bewegt sich der Kurs von Anleihen am Ausschüttungstag kaum. Beim Genussscheine-Kauf taucht dagegen auf der Abrechnung nur der Kurswert auf. Die Zinsen sammeln sich im Kurs an und werden am Zinstag ausgezahlt. Die Folge: Die Genussscheine verlieren am Ausschüttungstag deutlich an Wert. Liegt die Ausschüttung zum Beispiel bei 7 % werden auch die Genussscheine etwa um 7 % nachgeben.
Der Steuerspartrick
Verkaufen Sie Ihre Genussscheine kurz vor der Ausschüttung. Die Zinsen eines Jahres haben sich dann im Genussschein angesammelt und Sie erzielen einen Kursgewinn. Wenn Sie die Genussscheine länger als 12 Monate gehalten haben (Spekulationsfrist), ist der Kursgewinn für Sie steuerfrei.