Abgeltungsteuer – Augen auf bei der Geldanlage

Ab 01.01.2009 gilt eine pauschale "Abgeltungsteuer" für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Ihren Geldanlagen. Zukünftig werden 25% zuzüglich "Soli" und gegebenenfalls Kirchensteuer, in der Summe rund 28%, der Erträge direkt an der Quelle von den Banken einbehalten. Zusätzlich werden ab 01.01.2009 auch die bisher steuerfreien "Kursgewinne" von der Abgeltungsteuer erfasst.

Was bedeutet das für zukünftige Geldanlagen?
Die zusätzlichen Steuern auf Kursgewinne schmälern prinzipiell die Rendite von Geldanlagen. So können Anleger nach Abzug der Abgeltungsteuer lediglich geringere Erträge erzielen als dies früher möglich war. Oder Sie werden gezwungen ein höheres Risiko einzugehen, um Ihre Nachsteuerrendite auf dem früheren Niveau zu halten.

Gerade langfristig orientierte Anleger werden durch die Neuerungen belastet: Jede zukünftige Umschichtung des Depots bedeutet, dass die bisher realisierten Gewinne zu versteuern sind. Eine Anpassung des eigenen Portfolios an neue Gegebenheiten an den Geld- und Kapitalmärkten kann nicht mehr steuerfrei vorgenommen werden. Bisher genügte es, dazu die einjährige Spekulationsfrist abzuwarten und danach die Weichen für die Zukunft neu zu stellen.

Da Anleger in Zukunft in den Möglichkeiten der steuerneutralen Umschichtung stark eingeschränkt werden, diese aber beispielsweise von der Strategie des Anlegers gefordert werden, sind Produkte ratsam, die dieses selbständig leisten.

Ein denkbarer Weg, zukünftig Steuern zu sparen,  führt über Dachfonds, denn durch den Dachfonds vorgenommene Umschichtungen unterliegen – im Gegensatz zu einer Umschichtung durch den Privatanleger – nicht der Abgeltungsteuer.

Doch nicht jeder Dachfonds ist geeignet. Achten Sie bei der Geldanlage darauf, dass der Fonds bereits über Jahre hinweg eine gute Entwicklung zeigt und eine attraktive Rendite abwirft. Viele Banken werben aktuell mit ganz "neuen" Lösungen und Produkten, die bisher noch keine nachvollziehbare Wertentwicklung vorweisen können.