Beachten Sie dies bei der Steuerklassenwahl 2012

Die Steuerklassenwahl 2012 ist für Ehegatten von Bedeutung, bei denen beide Eheleute Arbeitslohn beziehen. Optimal kombiniert kann sich bei richtiger Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer schon einmal deutlich reduzieren.

Die Steuerklassenwahl 2012 betrifft Eheleute, die beide Arbeitslohn beziehen. Grundsätzlich können die Eheleute wählen, ob sie sich im Rahmen ihrer Steuerklassenwahl beide in Steuerklasse IV einordnen, oder ob der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert wird.

Die Steuerklassen

Die Steuerklassenkombination IV/IV ist der sogenannte Regelfall. Wird keine andere Steuerklassenwahl getroffen, werden Eheleute in diese Steuerklassen eingeordnet. Die Überlegung dabei: Beide Ehegatten verdienen gleich viel.

Steuerklassenwahl 2012: Die Kombination III/V

Mit der Steuerklassenwahl III/V wird unterstellt, dass der Ehegatte mit Steuerklasse III 60 Prozent und der Ehegatte mit Steuerklasse V 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenwahl ist der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher als bei den Steuerklassen III und IV. Dies beruht unter anderem darauf, dass der Grundfreibetrag von Steuerklasse V nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse III berücksichtigt wird.

Schließlich besteht für Ehegatten noch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV nach dem Faktorverfahren zu wählen.

Tabellen zur Steuerklassenwahl

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben einige Tabellen ausgearbeitet, um Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl im Jahr 2012 zu erleichtern. Daraus können Arbeitnehmer-Ehegatten die für sie günstigste Steuerklassenkombination ablesen.

In Abhängigkeit von der Einkommenshöhe lässt sich durch diese Tabellen feststellen, bei welcher Steuerklassenwahl sich insgesamt die geringste Lohnsteuerbelastung ergibt.

Hinweis: Sind bei Ihrem Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen, müssen Sie diese von Ihrem monatlichen Bruttoarbeitslohn abziehen.

Wann sind die Tabellen zur Steuerklassenwahl anwendbar?

Die Tabellen zur Steuerklassenwahl können Arbeitnehmer-Ehegatten die Wahl der Steuerklassenkombination erleichtern. Sie sind allerdings nur genau, wenn die Monatslöhne über das ganze Jahr weitgehend konstant bleiben.

Ferner sollten Sie bei Anwendung der Tabellen bedenken, dass die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die festgesetzte Einkommensteuer von Arbeitnehmern aussagt.

Hinweis: Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld. In welcher Höhe sich nach Abgabe der Einkommensteuererklärung Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, lässt sich nicht allgemein sagen. Dies hängt – insbesondere auch in Abhängigkeit von der Steuerklassenwahl 2012 – von den Verhältnissen des Einzelfalles ab.

Je nach Steuerklassenwahl können Vorauszahlungen festgesetzt werden

Ferner sollten Sie bedenken, dass das Finanzamt bei einer für Sie günstigen Steuerklassenwahl auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen kann, wenn es davon ausgehen kann, dass die Jahressteuerschuld die einzubehaltende Lohnsteuer um mindestens 400 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Ehegatten sollten bei der Steuerklassenwahl in diesem Jahr berücksichtigen, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.

Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird von der Agentur für Arbeit auch 2012 grundsätzlich anerkannt. Bei einem Wechsel der Steuerklasse in 2012 können sich bei der Zahlung von Entgelt-/Lohnersatzleistungen, etwa des Arbeitslosengeldes, allerdings unerwartete Auswirkungen ergeben.

Meine Empfehlung: Rechnen Sie damit, in 2012 Lohnersatzleistungen zu bekommen, sollten Sie vor Ihrer Steuerklassenwahl hierzu den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.

Änderung der Steuerklassenwahl beantragen

Im Laufe des Jahres 2012 kann die Steuerklassenwahl in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2012, durch das Wohnsitzfinanzamt geändert werden. Lediglich, wenn im Laufe des Jahres 2012 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, ist ein weiterer Steuerklassenwechsel möglich.

Zwei Tabellen zur Steuerklassenwahl 2012

Für die Steuerklassenwahl 2012 gibt es zwei Tabellen. Die Tabelle I ist von Bedeutung, wenn der höher verdienende Ehegatte in allen Zweigen sozialversichert ist. Tabelle II ist relevant für die Steuerklassenwahl, wenn der höher verdienende Ehegatte in keinem Zweig sozialversichert ist und keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung erhält.

Hier finden Sie die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2012

Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2012 finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums der Finanzen. Das entsprechende Dokument enthält neben einigen Erläuterungen auch Beispiele zur Bestimmung der günstigsten Steuerklassenkombination für das Jahr 2012.