Die Steuererklärung ist kein besonders schöner Zeitvertreib. Am einfachsten wäre es, einen Steuerberater damit zu beauftragen. Lesen Sie hier, welche Kosten dafür zu kalkulieren sind und wie Sie die Kosten gering halten können.
Wie für Rechtsanwälte gibt es für die über 80.000 Steuerberater in Deutschland eine Gebührenordnung, und zwar die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Sie wird vom Bundesfinanzministerium erlassen. Der Steuerberater kann ein höheres Honorar verlangen, als in der StBGebV vorgesehen ist. Das muss aber schriftlich vereinbart sein. Ebenso sind Pauschalhonorare zulässig. Für den Durchschnittsverdiener ist in der Regel nur folgendes wichtig.
Erstberatungsgebühr beim Steuerberater
Kommt ein Mandant zum ersten Mal zu einem Steuerberater, darf der maximal eine Erstberatungsgebühr von 180 Euro verlangen. Hinzu kommen in jedem Fall noch 19 Prozent Mehrwertsteuer, außerdem gegebenenfalls Auslagen zum Beispiel für Porto oder Kopien. Es werden also schon wegen der Mehrwertsteuer über 200 Euro fällig.
experto.de-Tipp: Kein Steuerberater ist gezwungen, die volle Erstberatungsgebühr zu kassieren. Per Telefon oder per Mail lässt sich ebenso vorher vereinbaren, dass die Erstberatung zum Beispiel für 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen gemacht wird.
Die Wertgebühr des Steuerberaters
Das Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert. Das ist die „Summe der positiven Einkünfte“, also die Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten. Der Steuerberater berechnet dabei einerseits seine Arbeit mit dem Mantelbogen, andererseits seine Arbeit mit den einzelnen Einkunftsarten in den Anlagen.
Je nach Einkommensgruppe gibt die Gebührenordnung einen Rahmen vor, innerhalb dessen der Steuerberater sein Honorar ansetzen kann. Damit soll er zwischen leichten und schweren Fällen differenzieren können.
In der Regel wird die so genannte „Mittelgebühr“ angesetzt. Bei einem Einkommen von 20.000 Euro sind inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen etwa 400 Euro an Honorar einzukalkulieren (siehe Tabelle).
experto.de-Tipp: Überschreitet der Steuerberater die Mittelgebühr, muss er das begründen können und in einem Streitfall seine Mehrarbeit auch beweisen können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I 23 U 190/04) urteilte sogar, bereits jede Forderung über der Mindestgebühr müsse vom Steuerberater begründet und bewiesen werden.
Zeitgebühr des Steuerberaters
Für einige Arbeiten kann der Steuerberater eine „Zeitgebühr“ ansetzen, zum Beispiel für die Prüfung von Steuerbescheiden. Je angefangener halber Stunde beträgt die Zeitgebühr nach der Gebührenordnung zwischen 19 und 46 Euro.
Antworten auf
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Steuererklärung, welche Formulare sind notwendig? - Welche Belege zur Steuererklärung
müssen noch beigefügt werden? - In welchen Fällen lässt sich trotz
neuer Rechtsprechung ein Arbeitszimmer
absetzen? - Wie können Sie Studienkosten in der
Steuererklärung geltend machen? - Wann ist trotz Abgeltungssteuer die
Anlage KAP in der Steuererklärung notwendig? - Welche Umzugskosten können
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