Außergewöhnliche Belastungen – was ist das?
Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig mehr Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, spricht man hinsichtlich dieser Aufwendungen von außergewöhnlichen Belastungen. Paradebeispiel dafür sind selbst getragene Arztkosten.
Zentrales Tatbestandsmerkmal
Die wichtigste Voraussetzung der Vorschrift findet sich in dem kleinen Wort "zwangsläufig". Per Gesetzesdefinition erwachsen einem Steuerpflichtigen in Frage kommende Aufwendungen nämlich nur zwangsläufig, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Die Definition zeigt schon, wie schwammig das Ganze ist. Konkret im Gesetz geregelt ist lediglich, dass eine Diätverpflegung, auch wenn diese ärztlich verordnet ist, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden darf.
Abzugsmöglichkeiten
Wer seine außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung angibt, stellt damit gleichzeitig einen Antrag auf steuermindernden Ansatz dieser Aufwendungen. Doch nicht jeder, der außergewöhnliche Aufwendungen hat, erzielt damit auch eine steuermindernde Wirkung.
Zumutbare Belastung beachten
Erst wer mit seinen außergewöhnlichen Belastungen, die eigene zumutbare Belastung übersteigt, kommt in den Bereich der Steuerminderung. Daher gilt: Sobald die außergewöhnlichen Belastungen die persönliche und individuelle zumutbare Belastung übersteigt, tritt eine Steuerminderung ein.
Individuelle Berechnung
Wie hoch die zumutbare Belastung nun ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ausgangspunkt ist immer der Gesamtbetrag der Einkünfte im Berechnungsschema der Einkommensteuer. Von diesem Betrag wird nun je nach Höhe des Einkommens, je nach Familienstand und je nach Anzahl der Kinder ein im Gesetz festgelegter Prozentsatz berechnet. Das Ergebnis ist die zumutbare Belastung.
Kinder erhöhen Abzugspotenzial
Im Hinblick auf die Kinder gilt dabei grundsätzlich: Je mehr Kinder, desto geringer die zumutbare Belastung, desto höher ist die Steuerersparnis. Wer daher vor der Geburt eines Kindes außergewöhnliche Belastungen wegen Nichtüberschreitens der zumutbaren Belastung nicht abziehen konnte, soll dies nun erneut prüfen. Vielleicht ist die zumutbare Belastung nun überschritten und das Kind trägt so zur Steuerersparnis bei.
Lesen Sie auch unseren Überblick über Kindergeld, Elterngeld und viele andere Förderungen für Eltern.
Rechner zu außergewöhnlichen Belastungen
Wer daher prüfen möchte, wie hoch seine persönliche zumutbare Belastung ist, und wie viel schließlich von der Steuer abgesetzt werden kann, kann den experto-Rechner benutzten. Hier können Sie genau sehen, ob Sie mit den zumutbaren Belastungen Steuern sparen können.
Spezialfälle
Wie schon eingangs gesagt, ist die gesetzliche Definition der außergewöhnlichen Belastungen und der damit verbundenen Tatbestandsmerkmale sehr schwammig. Daher ist das Thema auch eine Art Dauergast in der Finanzrechtsprechung. Im Folgenden finden Sie daher einige weiterführende Beiträge, in denen mehrere Spezialfälle rund um die außergewöhnlichen Belastungen abgehandelt werden.
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