Aushilfsjob nach dem Abitur – wann müssen Sozialabgaben abgeführt werden?
Wer nach dem Abitur erst mal was verdienen will, nimmt einen Aushilfsjob an. Doch ab wann müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, die von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage eines Kalenderjahres begrenzt ist. Dann ist der Verdienst – unabhängig von der Höhe – sozialversicherungsfrei.