Aushilfsjob nach dem Abitur – wann müssen Sozialabgaben abgeführt werden?
Lesezeit: < 1 Minute Wer nach dem Abitur erst mal was verdienen will, nimmt einen Aushilfsjob an. Doch ab wann müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, die von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage eines Kalenderjahres begrenzt ist. Dann ist der Verdienst - unabhängig von der Höhe - sozialversicherungsfrei.