Steuern sparen mit Sonderausgaben

Durch Sonderausgaben können Sie Steuern sparen. Doch was zählt zu den Sonderausgaben? Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie Versicherungen, dauernde Lasten, Spenden und die Riesterrente von der Steuer absetzen können.

Versicherungen sind Sonderausgaben
Alle Versicherungen, die Sie im weitesten Sinn für Ihre Arbeitnehmerschaft benötigen, sind steuerlich in den Sonderausgaben absetzbar. Dazu zählen die Unfallversicherung, Autohaftpflichtversichung, Privathaftplichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, private Kranken- und Pflegeversicherungen und zur Vorsorge kapitalgedecke Lebens- und Rentenversicherungen. Diese werden  in der Steuererklärung mit 88%  der geleisteten Beiträge angerechnet.

Steuern sparen durch dauernde Lasten
Viele Jahre Steuern sparen auch dauernde Lasten. Das heißt, man erwirbt ein Haus oder Grundstück auf Rentenbasis. Dem Verkäufer wird auf Lebenszeit eine notarisch festgelegte Rente monatlich gezahlt. Die Rentenzahlung eines Jahres wird  in der Steuererklärung nachgewiesen  und  die Beiträge wirken sich steuermindernd aus.

Steuern sparen durch Spenden
Immer wieder erhalten wir Post von gemeinnützigen Vereinen (Tiere, Behinderte, Sozialwerke), die um Spenden bitten. Wenn Sie darauf reagieren, erhalten Sie eine Spendenquittung über Ihre Spende. Diese können Sie bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen.

Steuern sparen durch Riesterrente
Die Altersvorsorge Riesterrente ist eine gute Möglichkeit, in jungen Jahren schon für das Alter vorzusorgen. Ihre Kinder können Ihnen dabei kräftig helfen, wenn Sie die Atersvorsorge abschließen und die Kinder noch klein sind. Denn solange Sie Kindergeld bekommen, erhalten auch Ihre Kinder den staatlichen Zuschuss. Die Jahresbeiträge sind in den Sonderausgaben absetzbar.