Abgabefrist 31. Mai – Was ist, wenn die Steuererklärung nicht fertig ist?

Der 31. Mai steht vor der Tür. Das ist jährlich die Abgabefrist der Steuererklärung beim Finanzamt. Doch nicht jeder steht unter dem Termindruck. Der 31. Mai gilt nur für diejenigen, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Geben Sie freiwillig ab, weil Sie eine Erstattung erhoffen, sind Sie nicht an die Frist gebunden.

Wer ist verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben? 

Eine Erklärung muss in folgenden Fällen abgegeben werden:

  • Ehegatten müssen eine Erklärung abgeben, wenn einer die Steuerklasse III oder VI  hatte.  
  • Arbeitnehmer, die  neben Ihrer lohnsteuerpflichtigen Arbeit noch andere Einkünfte hatten, müssen grundsätzlich eine Erklärung abgeben, wenn die Nebeneinkünfte 410 € übersteigen.
  • Wenn Arbeitnehmer von verschiedenen Arbeitgebern Lohn bezogen haben, müssen Sie auch eine Erklärung abgeben.
  • Wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Es gibt weitere Fälle, bei denen eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Dagegen muss zum Beispiel ein Single mit der Steuerklasse I und keiner weiteren Besonderheit, der nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, keine Steuererklärung abgeben. Das ist nur sinnvoll, wenn er durch erheblichen Werbekostenaufwand mit einer Erstattung rechnen kann.

Wenn Ihnen die Zeit bis zum 31. Mai nicht reicht?

Schaffen Sie es nicht, Ihre Erklärung bis Ende Mai abzugeben, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Oft ist das sogar telefonisch möglich. Rufen Sie bald an! Ein rechtzeitiger Anruf erspart Ihnen vielleicht Arbeit oder Geld. Falls Ihr Bearbeiter einen schriftlichen  Antrag  fordert, stellen Sie den Antrag durch ein formloses Schreiben.

Als Betreff geben Sie in dem Schreiben Ihre Steuernummer an und "Antrag auf Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung 2011". Sie sollten begründen, warum Sie die Frist nicht einhalten konnten. Vielleicht fehlen Ihnen noch Bescheinigungen, wie Betriebskostenabrechnung von der Wohnung. Andere Begründungen sind möglich, z. B. Krankheit oder eine Dienstreise.