Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben und bin ich dazu verpflichtet?

Stimmt es, dass man die Steuererklärung abgeben muss bis zum 31. Mai? Gibt es Ausnahmen? Sind Sie überhaupt verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Die Antworten finden Sie hier.

Steuererklärung abgeben bis zum 31.05
Die Abgabe der Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger und Vermieter von Gebäuden und Flächen hat ohne steuerliche Hilfe (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) bis zum 31. Mai des Folgejahres zu erfolgen.

Nutzt man jedoch die Hilfe von oben genannten Steuerfachleuten, so kann sich die Abgabezeit bis zum Jahresende hinziehen bzw. nach Antragsverlängerung durch den Steuerhelfer bis Ende Februar des nächsten Jahres.

Steuererklärung abgeben: Wer ist dazu verpflichtet?
Bei diesen Abgabezeiten der Einkommensteuererklärung handelt es sich um Pflichtveranlagungen. Dazu zählen Arbeitnehmer mit den Steuerklassen 3/5 und 2 mit Kindern. Weiterhin die Menschen, die im Veranlagungszeitraum steuerfreie Einnahmen aus Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kuren, Mutterschaft und Erziehungsgeld erhalten haben.

Auch Rentner haben sich an die Abgabefristen zu halten, wenn Ihre Bruttorenteneinkünfte (gesetzliche Einkünfte, Betriebseinkünfte, Versorgungsausgleich usw.) bei Einzelpersonen 1602,00 Euro und bei Ehepaaren 3204,00 Euro übersteigt.

Immer zur Einkommensteuererklärung sind Rentner verpflichtet, wenn zu den Renteneinkünften noch Einkünfte aus Vermietung/Pacht oder Geldanlagen kommen.