Mögliche Durchführungswege für eine betriebliche Altersvorsorge

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge zusichert, profitieren Sie nicht nur im Alter von einer höheren Rente, sondern auch in der Anwartsschaftphase von Sozialversicherungs- und Steuervorteilen. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Absicherung für den Eintritt von Invalidität, Alter oder Tod erhalten haben, dann spricht man von einer betrieblichen Altersvorsorge.

Anspruch auf die Leistungen haben Sie erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses. Von der betrieblichen Altersvorsorge wird nur gesprochen, wenn Ihnen diese Leistungszusage aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses zusteht.

Grundsätzlich ist unter dem biologischen Ereignis Ihr altersbedingtes Ausscheiden aus der Arbeitswelt zu verstehen. Im Regelfall wird das Ausscheiden mit dem Eintritt des 60. Lebensjahres angenommen. Für die Inanspruchnahme kommen fünf Durchführungswege in Betracht: Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds.                              

Direktzusage

Wenn Sie eine Direktzusage von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, wird Ihre betriebliche Altersversorgung aus dem Vermögen Ihres Arbeitgebers finanziert.

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die aber auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Eine Unterstützungskasse hat freie Wahl bei der Anlage der Zuwendungen.

Direktversicherung

Hier liegt eine Lebensversicherung vor, die Ihr Leben versichert. Ihr Arbeitgeber schließt die Versicherung für Sie ab.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse kann sowohl eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung als auch eine rechtlich unselbstständige Zusatzversorungseinrichtung des öffentlichen Dienstes sein. Besonders interessant ist die Pensionskasse, da sowohl laufende Zuwendungen als auch einmalige Einzahlungen getätigt werden können.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen oder ein Pensionsfondsverein, die Ihnen als Leistungsberechtigtem einen eigenen Anspruch ausschließlich auf die Altersvorsorgeleistungen gegen den Pensionsfonds einräumen.