Die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Das Thema Altersvorsorge wird immer wichtiger und die Auszahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse reicht für viele Pensionäre nicht aus. Neben der privaten Altersvorsorge (zum Beispiel über eine private Rentenversicherung) ist die betriebliche Altersvorsorge eine Option zur Absicherung im Alter.

Entgeltumwandlung nur für Angestellte möglich

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule beziehungsweise zweite Schicht im Drei-Schichten-Modell der Altersabsicherung. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung und die dritte Säule die private Vorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge ist Arbeitnehmern in einem festen Anstellungsverhältnis vorbehalten und bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen im Falle von Invalidität, Alter oder Tod gewährleistet. Entgeltumwandlung nennt sich diese Form der Altersvorsorge, da ein Teil des Lohns in die Altersvorsorge umgewandelt wird.

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wird, ist die Entscheidung des Arbeitgebers

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Bei einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber zum Beispiel Rückstellungen für den Arbeitnehmer, die im Pensionssicherungsverein beitragspflichtig sind. Alternativ zahlt der Arbeitgeber in die Unterstützungskasse ein, die rückgedeckt oder durch Reservepolster finanziert ist.

Einzahlungen in die Pensionskasse sind eine weitere Option. Die Pensionskasse ist ein selbstständiges Versicherungsunternehmen und Einzahlungen sind steuerlich limitiert. Auch eine Direktversicherung als Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Pensionsfonds sind eine weitere Option für Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter zu gestalten.

Die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge auf den zweiten Blick

Arbeitnehmer haben dabei kein Mitspracherecht, einzig der Arbeitgeber entscheidet, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er für seine Angestellten wählt. Da die Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt werden, bleibt mehr Netto übrig, denn die Sozialversicherungsbeiträge werden erst nach Abzug der Beiträge berechnet.

Auf den ersten Blick klingt das alles äußerst interessant und nach einer attraktiven Möglichkeit für Arbeitnehmer ihre Rente aufzubessern. Ein Teil des Gehalts wird umgewandelt, besonders bezuschusst und dient im Alter der Absicherung des Lebensunterhalts. Dabei müssen allerdings auch die Nachteile berücksichtigt werden, die schwer wiegen und die betriebliche Altersvorsorge weniger attraktiv machen. 

Niedrigere Sozialabgaben – Niedrigere Rentenzahlungen

So ist es bei der betrieblichen Altersvorsorge im Gegensatz zur privaten Vorsorge nicht möglich, die Verträge zu verkaufen oder zu verpfänden. Bei privaten Lebensversicherungen zum Beispiel ist das möglich. Auch kann die Versicherungssumme erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Steuerlast ist ein weiterer Punkt, der die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge deutlich schmälert, schließlich müssen die ausgezahlten Leistungen voll versteuert werden.

Aufgrund des niedrigeren Einkommens im Rentenalter liegt die Steuerlast zwar unter dem bisherigen persönlichen Steuersatz – in Anbetracht des generell niedrigeren Einkommens ist diese Besteuerung jedoch ein deutlicher Nachteil. Auch sind die Beiträge zur Rentenkasse geringer, da die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge vom Bruttolohn abgezogen werden. Während der Erwerbstätigkeit mag das attraktiv sein, da der Nettolohn dadurch höher ausfällt. Im Alter ist dadurch jedoch die gesetzliche Rentenzahlung niedriger, was die Betriebsrente erstmal ausgleichen muss. Hier lohnt es sich, schon in jungen Jahren zu rechnen!

Was passiert mit den Beiträgen bei einem Jobwechsel?

Ein weiteres Problem, das vor dem Eintritt in die Rente auftreten kann, ist ein Jobwechsel. Entscheidet sich ein Arbeitgeber dafür, den Arbeitnehmer zu wechseln, kann es sein, dass die gezahlten Beiträge des Arbeitgebers verfallen können. Die des Arbeitnehmers bleiben jedoch bestehen. War ein Arbeitnehmer beispielsweise weniger als fünf Jahre in einem Unternehmen tätig und hat das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, so besteht für den neuen Betrieb keine Pflicht, die Altersvorsorge zu übernehmen.

Die betriebliche Altersvorsorge erscheint auf den ersten Blick zwar als eine gute Option, bietet aber doch einige Nachteile, die abgewogen werden sollten.

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