Pensionsfonds werden immer beliebter zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung über Pensionsfonds läuft im Prinzip genauso ab wie über eine Pensionskasse. Pensionsfonds sind in der Geldanlage allerdings freier. Sie können bei einem Pensionsfonds einen höheren Anteil in Aktien anlegen und so die Renditechancen von Aktieninvestments stärker nutzen. Damit sind sie allerdings auch mit einem höheren Risiko behaftet.

Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge
Pensionsfonds sind aber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern zumindest die Auszahlung ihrer Beiträge zu garantieren. In zwei wesentlichen Punkten unterscheiden sie sich jedoch von Pensionskassen und Direktversicherungen:

  1. Bei einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens sind die Leistungen des Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Dafür muss Ihre GmbH zusätzlich Beiträge an den PSV zahlen.
  2. Außerdem müssen Pensionsfonds die Renten als lebenslange Altersrenten auszahlen. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist sie oft auch eine Einmalzahlung möglich.

Die Direktzusage
Bei einer Direktzusage (Pensionszusage) stellt Ihre GmbH dem Mitarbeiter unmittelbar eine Betriebsrente in Aussicht. Die Betriebsrente zahlt die GmbH also direkt aus. Für die Finanzierung wird in der Regel eine so genannte Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die GmbH muss Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen. Diese übernimmt die Auszahlung der Direktzusage, falls die GmbH wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit insolvent werden sollte.

Für die Direktzusage bildet die GmbH Pensionsrückstellungen, die sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend macht. Vorteil: Das Geld bleibt im Unternehmen und kann während der Ansparphase für Investitionen genutzt werden, soweit es nicht in die Rückdeckung fließt.

Steuerliche Vorgaben für Gesellschafter-Geschäftsführer
Für Sie als Geschäftsführer ist eine Direktzusage als Bestandteil Ihrer Vergütung bestens geeignet. Sie können deutlich höhere Beträge steuerlich begünstigt ansparen als mit externen Lösungen. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer, müssen Sie allerdings darauf achten, dass die Zusage angemessen ist.