Rund 23 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben einen Anspruch darauf, dass ihr Chef "Vermögenswirksame Leistungen" (VL) zusätzlich zum Gehalt zahlt. Geregelt ist das zumeist in den Tarifverträgen. Um den Anspruch (6,65 bis 40 Euro im Monat je nach Branche) abzurufen, muss der Arbeitnehmer einen geeigneten VL-Sparvertrag abschließen. Das sind zumeist Bausparverträge und Fonds- oder Banksparpläne.
VL-Zuschuss ohne Abzüge in Betriebsrente
Es ist ebenfalls möglich, das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken, etwa in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Der Vorteil: Bei der Variante Betriebsrente ist das Gehaltsextra von Steuern und Sozialabgaben befreit. Bei den anderen Anlageformen indes bleibt netto nicht viel übrig von dem Gehaltsextra.
Ein Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro im Monat brutto. Zusätzlich bekommt er auf Antrag noch 40 Euro VL-Zuschuss. Sein Netto-Einkommen erhöht sich aber nur um rund 20 Euro – der Rest geht weg für Steuern und Sozialabgaben. Bei der Betriebsrenten-Variante geht der VL-Zuschuss derzeit voll in die Vermögensbildung.
Die Nachteile der Betriebsrente mit vermögenswirksamen Leistungen sind allerdings ebenso beachtlich:
- Beim Betriebsrenten-Sparen gibt es keine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage.
- Der reguläre VL-Sparer hat die freie Wahl, wo er einen Sparplan oder Bausparvertrag abschließt. Er kann einen Anbieter auswählen, der bei Tests gut abgeschnitten hat. Wer in eine Betriebsrente investiert, ist an den Anbieter gebunden, der mit dem Betrieb zusammenarbeitet.
- Während bei konventionellen VL-Sparformen der Anleger praktisch jederzeit über das Geld verfügen kann (unter Umständen geht die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren), muss der Betriebsrenten-Sparer bis Rentenbeginn warten.
- Die ersparten Sozialleistungen führen zu geringeren Leistungen bei den Sozialversicherungen.
- Auf die spätere Betriebsrente hat der Sparer voll Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.
Überlegenswert ist die VL-Betriebsrente zweifellos für jene, die wegen hohen Einkommens keine Arbeitnehmer-Sparzulage beanspruchen können, über die Betriebsrente jedoch eine hohe Steuerersparnis erzielen könnten.