Gehaltsrechner 2012: Wie viel bleibt vom Brutto?

Lohnt sich die nächste Gehaltserhöhung? Mit dem Gehaltsrechner 2012 können Sie das jetzt ganz einfach ermitteln. Vergleichen Sie einfach Ihr Nettogehalt vor der Erhöhung mit dem Netto danach. Es sind nur wenige Eingaben erforderlich.

Was bleibt Netto vom Brutto übrig? Diese Frage können Sie mit dem Gehaltsrechner 2012 beantworten, der online zur Verfügung steht.

Diese Eingaben machen Sie online

Um mit dem Gehaltsrechner 2012 Ihren Nettolohn zu berechnen, geben Sie zunächst das Bruttogehalt ein. Sie können hier das monatliche oder jährliche Einkommen angeben. Je nachdem für welche Methode Sie sich entscheiden, wählen Sie in der folgenden Spalte den dazu passenden Abrechnungszeitraum und das Bundesland.

Anschließend benötigt der Gehaltsrechner 2012 Ihre Steuerklasse. Die Steuerklasse bestimmt in einem ganz erheblichen Umfang die Höhe der Lohnsteuer. Die Steuerklasse finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung.

Ferner geben Sie in diesem Bereich des Gehaltsrechners an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind und wie hoch Ihr Kinderfreibetrag ist. Alle Angaben sind auch auf der Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung enthalten.

Anschließend geben Sie im Gehaltsrechner den Krankenversicherungssatz ein

Die im Gehaltsrechner angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %. Dieser ist komplett vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zu tragen. Dieser Wert ist in der Berechnung des Gehaltsrechners automatisch enthalten.

Im Jahr 2012 beträgt der Krankenversicherungssatz 14,6 %. Dieser Wert wird im Gehaltsrechner daher vorgeblendet.

Die Krankenversicherungssätze werden allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherungen ist die Einkommenshöhe, bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden. Im Jahr 2012 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.900 Euro im Jahr.

Gehaltsrechner 2012: Nettogehalt online berechnen

Jetzt benötigt der Gehaltsrechner nur noch einige Angaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und zur wöchentlichen Arbeitszeit. Anschließend kann der Gehaltsrechner auf Knopfdruck Ihr Nettogehalt online berechnen.

Der Gehaltsrechner 2012 steht im Internet online und kostenlos zur Verfügung.