Zu erwartende eBay-Urteile und verfahrensrechtliche Entscheidungen

In seinem letzten Jahresbericht hat der Bundesfinanzhof für das aktuelle Jahr diverse interessante Entscheidungen angekündigt. Aus verschiedenen Rechtsbereichen informierten wir Sie bereits über die einschlägigen Urteile der Zukunft. Hier noch der Hinweis auf das so genannte eBay-Urteil sowie zwei interessante verfahrensrechtliche Fragen.

Aufgedrängte Aussetzung der Vollziehung (I R 91/10)

Stellt ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Rahmen eines Einspruches und wird dieser ihm gewährt, so müssen die infrage stehenden Steuern nicht bzw. zunächst nicht entrichtet werden.

Im vorliegenden Verfahren hatte das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen des Steuerpflichtigen aufgedrängt, um auf diesem Weg eine Verzinsung der offenen Steuerforderung zu Gunsten des Staates zu erreichen.

Offensichtlich war der Finanzbeamte selber nicht davon überzeugt, sein Einspruchsverfahren gewinnen zu können. Das erstinstanzliche Gericht hatte schon entschieden, dass das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung nicht aufdrängen darf, eine ähnliche Entscheidung wird durch den Bundesfinanzhof erwartet.

Fortsetzung Verfahrensrecht: Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (XI R 33/09)

Seit dem Jahr 2005 sind Unternehmer verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung grundsätzlich auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Im vorliegenden Verfahren soll nun geklärt werden, ob diese Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung tatsächlich im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Zwar hat der Gesetzgeber seinerzeit auf Antrag auch Ausnahmen zugelassen, jedoch ist ebenso unklar, unter welchen Voraussetzungen einem Antrag, auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten, stattzugeben ist.

Es ist mit Spannung zu erwarten welche Voraussetzungen das oberste Finanzgericht an die Ausnahmeregelung von der Abgabe elektronischer Umsatzsteuer-Voranmeldung stellt. Es ist jedoch nicht ernstlich zu erwarten, dass die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe seitens der Richter als verfassungswidrig eingestuft wird.

Umsatzsteuer: eBay-Urteil erwartet (V R 2/11)

Im Urteilssachverhalt hatte eine natürliche Person innerhalb mehrerer Jahre eine hohe Anzahl von Gebrauchsgegenständen über die Internet-Auktions-Plattform eBay veräußert. Aufgrund der hohen Anzahl der veräußerten Gegenstände nahm das Finanzamt die umsatzsteuerliche Unternehmerschaft des Steuerpflichtigen an und verlangte aus den Veräußerungsgeschäften, die über eBay gelaufen sind, die Umsatzsteuer.

Hiergegen hat sich der Steuerpflichtige im Wege der Klage gerichtet und die Meinung vertreten, dass er keinesfalls als umsatzsteuerlicher Unternehmer einzuordnen ist und dem folgend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen ist.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte erhebliche Bedeutung für den Umgang von Privatleuten mit Verkäufen über eBay haben.

Wie immer zum Abschluss noch der Verweis auf einige verfahrensrechtliche Punkte, die Sie beachten sollten und die Ihnen helfen, sich an die zuvor benannten Musterverfahren anzuhängen: