Schufa – das sollten Sie wissen

Seit April 2010 können Sie als Verbraucher bei der Schufa nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz über eine Eigenauskunft kostenlos Einsicht in Ihre relevanten Daten (Anschrift, Konten, Kreditkarten, Telefonverträge, Kreditverträge usw.) nehmen. Die Schufa wurde 1927 gegründet. Aber auch bei anderen Auskunfteien wie Bürgel, Creditreform, Arvato, SAF oder Infoscore und weiteren erhalten Sie Einsicht in Ihre Daten.

Zeitarbeit als Chance

Der Bedarf von Firmen nach ausgebildeten Fachkräften ist Ende 2010 wieder groß, und das möglichst schnell und flexibel. Damit ist der Markt für Zeitarbeit wieder kräftig im Kommen, mit vielen Möglichkeiten und Perspektiven für neue Berufswege.

Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar

Auch als normaler Arbeitnehmer kann man unter bestimmten Voraussetzungen seine Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen (Finanzgericht München, 6 K 2907/08). Ganz wichtig für die Absetzbarkeit ist aber, dass der berufliche Grund für diese Bewirtungsaufwendungen „passend“ für das Finanzamt ist.

Mehrwertsteuer Deutschland: Wer blickt noch durch?

Mehrwertsteuer Deutschland: Wer blickt noch durch?

Welchen Anteil an Mehrwertsteuer Deutschland bei einem Verkauf einstreicht, ist uneinheitlich. Denn 1968 wurden reduzierte Mehrwertsteuersätze von 7 statt 19 Prozent eingeführt. Sie sollten das Existenzminimum schützen, sowie bestimmt Bereiche wie Literatur, Musik, Theater und Museen fördern. Über die Jahrzehnte wurden jedoch immer neue Ausnahmetatbestände eingeführt, so dass im Ergebnis beim Thema Mehrwertsteuer + Deutschland kaum noch jemand durchblickt.

Lohnsteuerhilfeverein: Gute Alternative für Arbeitnehmer

Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland sind eine gute Alternative, wenn Sie ihre Steuerangelegenheiten in professionelle Hände geben möchten. Der Umfang der Beratungsleistungen der Lohnsteuerhilfevereine wurde durch den Erlass vom 15.01.2010 durch die obersten Finanzbehörden der Länder neu geregelt. Weiterführende Informationen erhalten Sie als Mitglied zu einem überschaubaren Jahresbeitrag bei ihrem regionalen Lohnsteuerhilfeverein oder vorab im Internet.

Steuerfachangestellter: Ein interessanter Beruf mit Zukunft

Der Beruf des Steuerfachangestellten ist kein „Beruf für jeden“. Er ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Wer hier dauerhaft und nachhaltig Erfolg haben will, sollte wichtige Voraussetzungen mitbringen. Von jedem Bewerber werden eine schnelle Auffassungsgabe, aber auch eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit erwartet. Der Steuerfachangestellte hat mit der Erfassung von komplizierten Lebenssachverhalten und deren Beurteilung zu tun. Er muss in der Lage sein, diese dem Finanzamt oder dem Mandanten in allgemeinverständlicher Form klar darzulegen.

Steuerberater: Unterstützung in komplizierten Fällen

Bis zum 31.5. jeden Jahres müssen sie im Normalfall die Steuererklärung abgeben. Wenn Sie es bis dahin nicht schaffen, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Wenn es zu kompliziert wird, kann man auch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Wenn der Steuerberater die Steuererklärung erstellt, gilt automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Es lohnt sich vielfach, da das deutsche Steuerrecht immer komplizierter und unhandlicher wird.

Erststudium und der Abzug als Werbungskosten

Im EStG unter dem § 12 (5) steht, dass ein Erststudium direkt nach dem Abitur oder nach einer nichtakademischen Berufsausbildung, z. B. einer Lehre nichts mit der späteren Tätigkeit zu tun hat. Deshalb strich das Finanzamt Steuerzahlern regelmäßig den Abzug von Werbungskosten, wenn diese nach beendeter Lehre wieder die Schulbank drückten und studierten. Aber es ist Bewegung in dieses Verfahren gekommen. Der Realismus des Alltags hält auch hier Einzug.

Das ELStAM Verfahren kommt – Die Lohnsteuerkarte geht

Bald gibt es sie nicht mehr, die Lohnsteuerkarte. Nur noch dieses Jahr dürfen wir sie in den Händen halten. Selbst die Farbreihenfolge der Lohnsteuerkarten war festgelegt. Die Lohnsteuerkarte war für die meisten Bürger so etwas wie der Beleg, dass man aktiv am Arbeitsleben teilnimmt. Der Nachfolger der Lohnsteuerkarte steht aber schon in den Startlöchern. Das System nennt sich „ELStAM“. Das bedeutet: „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. ELStAM wird aber nach aller Voraussicht erst 2012 endgültig eingeführt. Die für das Jahr 2010 gültigen Lohnsteuerkarten sind aber endgültig die letzten Pappkarten. Für das Jahr 2011 sollen sie noch mal genutzt werden.

Steuererklärung mit ELSTER online erstellen

Mit dem Programm ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung am eigenen PC unter www.elster.de erstellen. Die kompletten Steuerdaten können dann per Internet an das zuständige Finanzamt übertragen werden. Ohne Formulare und auch ohne den Postversand. Das Finanzamt kann allerdings im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten Belege nachträglich anfordern, deshalb unbedingt die Belege bereithalten.

Doppelte Haushaltsführung von Verheirateten

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft wird auch von den Arbeitnehmern verlangt, das sie eine größere Flexibilität in ihrer Beschäftigung an den Tag legen, sei es nun mit deutlich längeren Arbeitswegen- und Zeiten oder der Gründung eines Zweithaushaltes am Arbeitsort. Folgende Punkte sind bei Verheirateten in Sachen Doppelte Haushaltsführung wichtig.

Abgabe der Steuererklärung: Die Frist endet am 31.05.10

Die jährliche Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31.5. des Folgejahres abgegeben werden. Viele Steuerzahler schieben diese unerfreuliche Aufgabe aber immer weiter vor sich her, oder sie geben die Steuererklärung erst gar nicht ab. Es gibt Schätzungen, das mehr als 2 Millionen Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben und damit freiwillig auf sehr viel Geld verzichten.

Wohnmobil kann steuerlich absetzbar sein

Wenn Sie fernab Ihrer Heimat arbeiten, und am Arbeitsort in einem Wohnmobil übernachten, können Sie die Kosten für die Einrichtung, Kalt- und Warmmiete, Heimfahrten etc. unter Umständen im Rahmen der Werbungskosten als „doppelte Haushaltsführung“ von der Steuer absetzten. Was vielen nicht bekannt ist: Die zweite „Wohnung“ kann auch ein Wohnmobil sein, das fest vor Ort steht und den Anforderungen eines Zweithaushaltes genügt.

Berufsbekleidung: Was wird in der Steuererklärung anerkannt?

Bürgerliche oder zivile Kleidung kann in der Steuererklärung nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten anerkannt werden: Wenn durch die dienstliche Tätigkeit ein starker Aufwand für Berufsbekleidung bedingt ist (z. B. bei Angestellten im Gastronomie- und Hotelgewerbe, med. Berufe usw.) oder besondere Anlässe es bedingen, wie der Smoking bei einem Empfang (EFG 1966/12).

Fachliteratur: Absetzbare Kosten in der Steuererklärung

Die Kosten für Fachliteratur können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zum Ansatz gebracht werden. Als Voraussetzung für die Anerkennung der steuerliche Abzugsfähigkeit durch das Finanzamt gilt, die Fachliteratur muss eindeutig berufsbezogen sein, oder mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang stehen.

Doppelte Haushaltsführung: Allgemeines

Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen außerhalb ihres Heimatortes einen weiteren Hausstand unterhalten, um von dort aus ihrer Beschäftigung nachzugehen, können die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist die Zweijahresfrist künftig nicht mehr zu beachten. Dies gilt schon für das Jahr 2003.

Arbeitszimmer: Steuerlich abzugsfähig

Das Arbeitszimmer zu Hause ist ab dem Jahr 2007 nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, in diesem Fall sind die Kosten in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung absetzbar. Der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit befindet sich dort, wo die Leistungen erbracht werden, die für den Beruf wesentlich und prägend sind.

Bewerbungskosten steuerlich absetzbar

Die Aufwendungen für Ihre Bewerbungen erkennt das Finanzamt aus purem Eigeninteresse an. Wer sich um eine Arbeitsstelle beworben hat, kann die Kosten in jedem Fall als Werbungskosten absetzen, es ist dabei unerheblich, ob die Bewerbung Erfolg hatte. Wenn Sie Arbeit haben, ist Ihr Verdienst höher als das Arbeitslosengeld und Sie zahlen auch wieder Steuern.