Alles Wichtige zum Thema Bewerbung und Bewerbungskosten

Wer sich mit dem Thema Bewerbung beschäftigt, sollte und muss einiges beachten. Wie bekomme ich als Arbeitsloser die Bewerbungskosten erstattet, wie verhalte ich mich beim Finanzamt mit den Kosten für die Bewerbung? Welche Bewerbungsform soll man wählen und was ist dann dabei zu beachten? Was sollte man tunlichst unterlassen?

Bewerbung – Arbeitsagentur
Als arbeitslos gemeldeter Bewerber (auch bei befristeten Verträgen) bekommt man auf Antrag die Bewerbungskosten von der Arbeitsagentur erstattet. Pauschal erhält man pro geschriebener Bewerbung 5 Euro erstattet, für maximal 52 Bewerbungen im Jahr. Die Reisekosten werden von der Arbeitsagentur auch in einem bestimmten Umfang erstattet, darunter fallen z. B. die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, zur beruflichen Beratung oder Vermittlung.

Übernachtungskosten, auch mehrtägige, sind ebenfalls nach festgelegten Sätzen erstattungsfähig. Alle eventuellen Bewerbungskosten müssen aber unbedingt bei der Arbeitsagentur vorab beantragt werden. Es gibt auch keinen generellen Rechtsanspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten, die Arbeitsagentur entscheidet allein. Die Belege für die entstandenen Kosten müssen sie natürlich auch vorlegen.

Bewerbungskosten und das Finanzamt
Wenn sie die Bewerbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen möchten, sollten Sie die Belege übers Jahr sammeln, und zwar ALLE Belege, die sich in irgendeiner Form mit dem Thema Bewerbung in Einklang bringen lassen. Wenn es nicht mehr möglich ist, die Bewerbungskosten im Einzelnen nachweisen zu können, ist es auch möglich die Bewerbungskosten zu schätzen, Entscheidung des FG Köln vom 07.07.2004 (Az. 7 K 932/03), für eine schriftliche Bewerbung dürfen 8,70 Euro angesetzt werden und für eine Email Bewerbung 2,55 Euro.

Man muss gegenüber dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass die Bewerbungen auch verschickt wurden. Am besten geht das mit einer Excel Tabelle (auch für den Nachweis bei der Arbeitsagentur geeignet), in die man die kompletten Daten einträgt (wo und wann beworben, Zwischenbescheid, Absagen, Einladungen zum Vorstellungsgespräch u. a.), beilegen sollte man auch alle schriftlichen Nachweise der Eintragungen, soweit vorhanden, leider senden heutzutage viele Firmen keine Absagen mehr oder behalten die schriftlichen Unterlagen ein.

Bewerbungskosten und der Arbeitgeber
Der § 670 BGB regelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Bewerbungskosten für den Bewerber zu übernehmen, wenn er ihn zum Gespräch einlädt, es spielt dabei auch keine Rolle, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Wenn Sie eine Einladung zum Gespräch erhalten, legen immer mehr Firmen ihre Regeln für den Umgang mit den Bewerbungskosten bei. Die Erstattung der Bewerbungskosten sollte grundsätzlich vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden, in beiderseitigem Interesse.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so muss der potentielle Arbeitgeber zumindest die Kosten für die Anreise übernehmen. Die Bewerbungskosten müssen aber in jedem Fall im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegen, auch abhängig von der Position und der entsprechenden Vergütung. Falls es unklar ist, ob die Kosten übernommen werden, können sie immer noch die betreffende Personalabteilung der Firma kontaktieren.

Viele Firmen senden die Bewerbungsunterlagen nicht mehr zurück, insbesondere bei Initiativbewerbungen, manche weisen ausdrücklich in der Stellenanzeige darauf hin. Wenn Sie die Unterlagen zurückhaben möchten, sollten Sie einen frankierten Rückumschlag beilegen. Bei Bewerbungen über eine Zeitarbeitsfirma gelten die gleichen Regeln, wie bei anderen Firmen auch, eine Zeitarbeitsfirma ist ein normaler Arbeitgeber.

Bei Zeitarbeitsfirmen kann es Ihnen passieren, dass Sie vorab oder während des Bewerbungsverfahrens Tests oder Fragebögen ausfüllen müssen. Viele Firmen, auch immer mehr Zeitarbeitsfirmen, formulieren bereits in ihrer Einladung zum Vorstellungsgespräch, das sie nur bestimmte Kosten übernehmen, oder auch gar keine Kosten erstatten.

In Ihrer Bewerbung besser nicht…

  • Im Bewerbungstext bitte keine Abkürzungen (mfg, lg, vg u.ä.), Kleinschreibung, Smileys oder Chatausdrücke verwenden.
  • Achten Sie auf die richtige sprachliche Form Ihrer Bewerbung, nicht zu locker formulieren, allgemeine Standardformeln verwenden.
  • Die persönliche Note der Formulierung möglichst konservativ halten.
  • Auf die korrekte Anrede der Personen achten.
  • Rechtschreibfehler unbedingt vermeiden.
  • Auf die eigene Auswahl einer seriösen Email Adresse achten.

Bewerbung – Online
Online Bewerbungen gehen sehr schnell. So reagiert die Gegenseite auch meistens sehr zügig, dadurch vereinfachen sich die Abläufe. Man kann sehr schnell seine Unterlagen einreichen, und umgeht den längeren Postweg. Kopieren Sie das Anschreiben in die Email, Länge als Ausdruck ca. eine Seite. Nicht zu viele Anhänge verwenden, es ist günstig, den Lebenslauf mit aktuellem und seriösem Foto, Referenzen und die Zeugnisse in ein Dokument zu packen.

Meist wird auch eine Begrenzung des Anhangs vorgegeben, unbedingt daran halten! Verwenden sie die richtigen Formate für die Anhänge, günstig ist das PDF Format. Links zur eventuell vorhandenen eigenen Homepage können Ihre Bewerbung sinnvoll unterstützen, achten Sie aber unbedingt auf den Bezug zur Bewerbung, private Sachen sind tabu. Rufen Sie täglich ihre Mails ab, sie müssen zügig auf eingehende Anfragen reagieren können, möglichst noch am gleichen Tag. Wer zu spät reagiert, riskiert eine Absage.

Problematische Bewerbungen
Zeigen Sie sich, seien Sie aktiv, bewerben kommt von für sich werben! Arbeitsuchende und Bewerber mit längeren Auszeiten sollten sich eng an ihre Berufserfahrung und Qualifikation halten, und sich nicht auf Stellen bewerben, die artfremd sind. Blindbewerbungen oder das massenhafte Versenden von Standardbewerbungen bringt auch nicht allzu viel.

Werfen Sie dagegen Ihre Berufserfahrung und Kompetenz mit in die Waagschale und punkten Sie mit Zusatzqualifikationen und Lehrgängen. Zeigen Sie unbedingt Initiative. Wenn Sie Initiativbewerbungen an eine Firma versenden, so muss diese passgenau sein, mit dem Ausdruck und der Überzeugung, dass Sie der Problemlöser für diese Firma sind, wichtig: – Informationen sammeln über die Firma.

Verstecken Sie sich nicht, ziehen Sie sich nicht zurück. Arbeitslosigkeit ist heutzutage kein Grund mehr, sich zu verstecken. Aktivieren Sie Ihr Netzwerk, sprechen Sie Freunde und Bekannte aktiv an. Eine Tür geht zu, eine andere Tür geht auf! Wen Sie am Telefon nach der Stellefragen, dann aber bitte nur ganz konkrete Sachen und nicht Dinge, die ohnehin auf der Homepage der Firma zu finden sind. Fragen am besten vorab notieren.

Seien Sie pünktlich, mit angemessener Kleidung, Fragen der Etikette sind immer noch sehr wichtig. Finden Sie die richtigen Small-Talk Themen zum Einstieg in das Gespräch. Bleiben Sie locker und ruhig und verstellen Sie sich nicht, keine Phrasen. Argumentieren Sie mit konkreten Beispielen aus Ihrer beruflichen Vergangenheit. Bleiben Sie ehrlich und realistisch, aber verstecken Sie sich auch nicht, stellen Sie Ihre Qualitäten, Kompetenzen und Leistungen heraus, bringen Sie Ihre Erfahrung und Ihr Können rüber. Fachliche und sachliche Argumentation macht sich immer gut.