Einmal im Jahr ist die Akteneinsicht kostenlos, über ein bereitgestelltes Formular mit einer Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Die Bonitätsauskunft für Sie selbst und Ihre Geschäftspartner kostet 18,50 Euro. Die Schufa verfügt über ca. 440 Millionen Informationen zu rund 65 Millionen Menschen in Deutschland.
Schufa sammelt Daten
Die Schufa sammelt Daten über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten von Kunden – negative wie positive Merkmale. Diese Daten bekommt sie von ihren Vertragspartnern. Die Schufa ist aber auch nicht allwissend, sie kann nur mit den Daten arbeiten, die sie bekommt und das sind nicht immer alle relevanten Daten, nicht jedes Unternehmen oder jede Bank ist Kunde der Schufa. Aus den Daten wird der Score-Wert errechnet, der dann Grundlage ist für z. B. die Höhe der Kreditzinsen.
Überprüfung der Schufa-Daten
Die Schufa löscht auch Daten, z. B. nach Ablauf eines Kredits, es passiert aber, dass Daten gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden. Es ist daher für jeden ratsam, die Daten genau zu überprüfen, am besten regelmäßig. Berechtigte Änderungswünsche, wie z. B. nicht mehr existente Konten oder Verträge muss die Schufa unverzüglich löschen.
Wenn Daten nicht stimmen, sollten Sie sich am besten an das Verbraucherinformationszentrum der Schufa wenden. Es ist auch im Interesse der Schufa, das der Verbraucher seine Daten überprüft, so werden die Daten genauer.
Wie erreicht man die die Schufa?
- per Telefon: 01805/724832
- schriftlich: Schufa Holding AG, Verbraucherservicezentrum Hannover, Postfach 56 40, 30056 Hannover
- online: www.schufa.de
Schufa gibt Informationen über Firmen
Ausführliche Informationen über Firmen erhält man auf der Seite www.meine-schufa.de, dort muss man aber als Nutzer der Schufa-Auskunft online angemeldet sein. Verbraucher können gegen Zahlung einer Gebühr von 28,50 Euro pro Auskunft Daten über Firmen einholen, um z. B. deren Bonität, Finanzkraft und Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
Schufa darf Daten weitergeben
Die Schufa darf Daten weitergeben, auch wenn der Verbraucher nicht einverstanden ist; maßgeblich ist die Wahrung der Interessen der Allgemeinheit und der Schufa (AZ: 19 W 33/10). Aufgabe der Schufa ist es u. a., Kreditgeber vor Verlusten zu schützen.