Ob Sie nun einen Kredit oder eine Kreditkarte beantragen, eine Bankbürgschaft übernehmen, ein Girokonto eröffnen, einen Handy- oder Leasingvertrag abschließen oder beim Versandhaus auf Ratenzahlung kaufen, die Daten werden immer an die SCHUFA weitergeleitet und dort gesammelt. Ebenso wie Zahlungsauffälligkeiten, Kredit- und Kontokündigungen oder Kreditanfragen. Wenn Sie sich wundern, warum ein Handy-Vertrag oder der Kauf auf Rechnung beim Online-Händler abgelehnt wird, obwohl Sie weder Kredite noch Pfändungen laufen haben, sollten Sie schleunigst Ihre SCHUFA-Daten einsehen.
So funktioniert die kostenlose Auskunft bei der SCHUFA
Die SCHUFA gewährt Ihnen einmal jährlich kostenlos Auskunft über Ihre gespeicherten Daten. Dazu gehen Sie auf die Webseite der SCHUFA. Unter "Service" in der oberen Leiste klicken Sie auf "Formulare und Broschüren". Dort finden Sie ganz unten das Formular für die Anfrage (Bestellformular: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz). Sie können das Formular nun herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Danach schicken Sie es mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die SCHUFA Holding AG, Postfach 61 04 10 in 10927 Berlin.
Bitte beachten: Kreuzen Sie auf dem Formular bitte nicht "Bestellung Bonitätsauskunft" an, denn diese kostet 18,50 Euro.
So überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten
Sie erhalten die Auskunft wenige Tage später mit der Post. Kontrollieren Sie nun, ob alle Einträge korrekt sind. Sind zum Beispiel unberechtigte Forderungen eingetragen oder fehlen Daten über abgezahlte Kredite? Beachten Sie jedoch, dass die Forderung dann berechtigt ist, wenn sie rechtskräftig festgestellt wurde (das passiert, wenn Sie z. B. ungerechtfertigten gerichtlichen Bescheiden nicht widersprochen haben).
Auch wenn Sie mehrmals wegen einer unberechtigten Forderung angemahnt wurden, Sie dieser jedoch nicht widersprochen haben, ist der SCHUFA-Eintrag berechtigt – selbst wenn Sie niemandem Geld schulden. Ihre Privatinsolvenz ist noch gespeichert, obwohl Sie bereits abgeschlossen ist? Das ist korrekt, denn die Daten werden erst drei Jahre nach Beendigung der Privatinsolvenz gelöscht.
So müssen Sie vorgehen, um falsche SCHUFA-Einträge zu löschen
Wenn nicht alle Daten korrekt sind, können Sie sich bei der SCHUFA schriftlich beschweren. Dem Schreiben legen Sie Kopien sämtlicher Unterlagen bei, die die Unkorrektheit beweisen. Sollte die SCHUFA nicht auf Ihre Beschwerde eingehen, können Sie sich an den SCHUFA-Ombudsmann weden. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Webseite des SCHUFA Verbraucherbeirats.