Die SCHUFA-Auskunft besteht aus zwei Teilen:
- Daten der Person
- Scorewerte
Mit Scoring oder Wahrscheinlichkeitswerten ermittelt die SCHUFA verschiedene Risikogruppen von "sehr kritisch" bis "sehr geringes Risiko".
Neuregelung des Datenschutzgesetzes zur Auskunftserteilung
Seit dem 1.04.2010 gibt es neue Regelungen im Datenschutzgesetz zur Auskunftserteilung, wonach Sie einmal pro Jahr das Recht haben, eine kostenlose Auskunft zu erhalten (§ 34) von Auskunfteien, wie der SCHUFA (gilt auch für die vielen anderen Datensammler, wie z. B. Creditreform).
Das müssen Sie jeweils schriftlich beantragen. Gibt es berechtigten Anlass zur Annahme, dass Ihre Daten Fehler enthalten, die Schäden nach sich ziehen können, wird Ihnen die Auskunft auch wiederholt kostenfrei gewährt. Falsche Angaben hat die SCHUFA zu berichtigen (§ 35). Für solche Fehler können Sie Schadenersatz verlangen neben ihrer Korrektur; beispielsweise bei falschen Telefondaten, die dem Geschäft schaden.
Außerdem gibt es noch eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA. Diese ist nicht kostenlos, sondern für momentan 18,50 Euro zu erhalten. Bei Schulden gibt es folgendes Prozedere: Sie werden zuerst gemahnt und haben zweimal die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Existiert bereits ein Titel aus einem Gerichtsurteil, darf von Seiten der SCHUFA ein Eintrag erfolgen.
Was steht in einer kostenlosen SCHUFA-Auskunft?
Die kostenlose Auskunft kann telefonisch unter der Tel 01805-72 48 32, schriftlich, per E-Mail oder auf dem SCHUFA-Portal beantragt werden.
Laden Sie sich am besten ein Antrags-Formular von der Internetseite der SCHUFA. Oder erbitten Sie die Zusendung eines Antrages und senden Sie diesen ausgefüllt zu ihr zurück. Die kostenlose Auskunft trifft dann 2-3 Wochen später bei Ihnen ein, umfasst etwa vier bis fünf Seiten und gliedert sich in zwei Teile.
Die zwei Teile einer SCHUFA-Auskunft
Im Teil eins führt eine SCHUFA-Auskunft die über Sie gespeicherten Daten auf: wer in den letzten 12 Monaten bezüglich Ihrer Person Anfragen an die SCHUFA gestellt hat, wie Bonitätsauskünfte, Anfragen zur Identitäts- und Altersprüfung (wie es auch von Paypal oder Ebay durchgeführt wird).
Im Teil zwei findet sich der umstrittene Scorewert der letzten 12 Monate und die sogenannte Erfüllungswahrscheinlichkeit. Scorewerte der SCHUFA werden nach Bereichen getrennt (Banken, Telekommunikationsunternehmen, Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Handel, Hypothekengeschäft, Versandhandel, e-Commerce und Identitätsmanagement, Freiberufler und Kleingewerbetreibende).
Damit solle das Risiko ermittelt werden. 80% Erfüllungswahrscheinlichkeit sage beispielsweise aus, das von 100 Kunden mit diesem Scorewert ganze 80 zuverlässig bezahlen würden und 20 nicht.
Umstrittenes Scoring bzw. Score Werte
Mit dem Instrument des Scorings (Wahrscheinlichkeitswerte) ermittelt die SCHUFA sechs verschiedene Risikokategorien von "sehr kritischem Risiko" bis "sehr geringes Risiko". Sie werden generell kritisiert, weil weder Bänker noch Datenschützer wüssten, wie sie errechnet würden. Es gibt insgesamt folgende Risikokategorien:
- >97,5% – sehr geringes Risiko
- 95%-97,5% – geringes bis überschaubares Risiko
- 90%-95% – zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
- 80% – 90% – deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
- 50% – 80% – sehr hohes Risiko
- < 50% – sehr kritisches Risiko
Ansprechende Aufbereitung der SCHUFA-Daten aus der kostenlosen Auskunft
Die SCHUFA-Daten werden übersichtlich und ansprechend aufbereitet, wie aber die umstrittenen Score-Werte zustande gekommen sind, ist unklar. Ob eine kostenpflichtige Auskunft diesbezüglich mehr Wissensgewinn für den Laien böte, ist auch fraglich. Sie können aber, wenn Sie möchten, noch einmal erfragen, ob in dieser Übersicht alle Daten erfasst wurden und wie die aktuellsten Scoring-Werte ausfallen.